Drucksache - DS/0253/V  

 
 
Betreff: Bibliotheksgesetz für das Land Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEVorsteherin
Verfasser:Sommer-Wetter, RegineJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:SPD
   B'90 Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung Beratung ff
31.05.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung (KuBi) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
14.06.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Kultur und Bildung
05.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur und Bildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
12.12.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag zur DS/0253/V  
Anlage zur VzK DS/0253/V  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass innerhalb dieser Wahlperiode ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird.

 

In dem Gesetzentwurf

 

  • sind Bibliotheken als Bildungseinrichtungen zu definieren und ihre Aufgaben und Leistungen festzulegen.

 

  • ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit qua Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen.

 

  • sind Mindeststandards basierend auf der Einwohner*innenzahl und Fläche der Bezirke für die Anzahl der Standorte und die Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit Sachmitteln und Personalmitteln zu formulieren.

 

  • sind Mindestversorgungsgrößen für die qualitative Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit analogen und digitalen Medien unter Berücksichtigung nftiger Neu- und Weiterentwicklung von Medien und Informationsdiensten zu definieren.

 

  • ist die Entwicklung und Fortschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen.

 

Begründung:

 

Öffentliche Bibliotheken sind als Bildungs- und Kultureinrichtungen mit ihrem niedrigschwelligen Zugang und den breiten, auf alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten zugeschnittenen, Angeboten für das lebenslange Lernen und die Bildungsteilhabe der Gesellschaft unverzichtbar.

 

Der Betrieb und die Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken gehört in Berlin jedoch bisher zu den sogenannten freiwilligen Aufgaben der Bezirke. Damit sind die öffentlichen Bibliotheken in ihrer personellen und finanziellen Ausstattung nicht abgesichert und unterliegen in der Finanzzuweisung dem Auf und Ab der Budgetierungsverfahren.

Es gibt damit weder einheitliche Standards in der Grundausstattung mit Personal- und Sachmitteln noch verbindliche Regelungen zur Qualität von Angebot und Leistung.

 

Die Entwicklung der letzten Jahre war in vielen Bezirken mit einer Reduzierung von Bibliotheksstandorten und einem massiven Personalabbau verbunden. Das führte dazu, dass die Potentiale der Bibliotheken nicht ausgeschöpft werden konnten und sich die öffentlichen Bibliotheken stets am Limit ihrer Leistungsfähigkeit bewegten.

 

Diese Entwicklung steht in aller Deutlichkeit den Herausforderungen einer wachsenden und sich wandelnden Berliner Bevölkerung und dem fortschreitenden Bedarf an Modernisierung und Digitalisierung diametral entgegen und begrenzt die öffentlichen Bibliotheken in unverantwortlicher Weise in ihrem Auftrag öffentlicher Daseinsvorsorge.

 

Ein Bibliotheksgesetz mit verbindlichen Regeln zu Funktionen, Ausstattung und Finanzierung, ist die Grundlage für die Sicherung und Fortentwicklung der Bibliothekslandschaft im Sinne unseres Bezirks und des Landes Berlin.

 

 

BVV 10.05.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 31.05.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass innerhalb dieser Wahlperiode ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird.

 

In dem Gesetzentwurf

 

  • sind Bibliotheken als Bildungseinrichtungen zu definieren und ihre Aufgaben und Leistungen festzulegen.

 

  • ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit qua Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen.

 

  • sind Mindeststandards basierend auf der Einwohner*innenzahl und Fläche der Bezirke für die Anzahl der Standorte und die Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit Sachmitteln und Personalmitteln zu formulieren.

 

  • sind Mindestversorgungsgrößen für die qualitative Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit analogen und digitalen Medien unter Berücksichtigung nftiger Neu- und Weiterentwicklung von Medien und Informationsdiensten zu definieren.

 

  • ist die Entwicklung und Fortschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen.

 

 

BVV 14.06.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass innerhalb dieser Wahlperiode ein Bibliotheksgesetz für das Land Berlin erarbeitet wird.

 

In dem Gesetzentwurf

 

  • sind Bibliotheken als Bildungseinrichtungen zu definieren und ihre Aufgaben und Leistungen festzulegen.

 

  • ist die Unterhaltung von öffentlichen Bibliotheken als kommunale Pflichtaufgabe zu definieren und damit qua Gesetz eine verbindliche und nachhaltige Regelung der Finanzierung herbeizuführen.

 

  • sind Mindeststandards basierend auf der Einwohner*innenzahl und Fläche der Bezirke für die Anzahl der Standorte und die Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit Sachmitteln und Personalmitteln zu formulieren.

 

  • sind Mindestversorgungsgrößen für die qualitative Ausstattung der öffentlichen Bibliotheken mit analogen und digitalen Medien unter Berücksichtigung künftiger Neu- und Weiterentwicklung von Medien und Informationsdiensten zu definieren.

 

  • ist die Entwicklung und Fortschreibung von Bibliotheksentwicklungsplänen festzulegen.

 

 

BVV 28.11.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Kultur und Bildung

 

 

KuBi 05.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 12.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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