Drucksache - DS/0266/V
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Ich frage das Bezirksamt:
Der aktuelle Trend im Bundesgebiet aber auch in Berlin scheint zu sein, dass Vermieter vorsätzliche Lücken der zweite Mietrechtsnovellierung ausnutzen und durch (beispielsweise) sog. "möbliertes Wohnen" weiterhin Wohnraummangel zu Gunsten des eigenen Profits und zu Ungunsten der Unter- und Normalverdiendern schaffen.
Erläuterungen/Hinweise zur Einwohner*innenanfrage:
Anbei noch Beispiele im Bezirk: http://www.urban-apartments.com/berlin/apartment-Friedrichshain--apnr606.html http://www.coming-home.org/expose.php?Nr=17089
Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler
zu Frage 1: Sie haben selbst Ihre Frage mit der vorhergehenden Frage ein Stück weit verglichen; man kann da keine Parallele ziehen, aber es ist schon so, dass in beiden Fällen wir es mit Umgehungsstrategien für das Zweckentfremdungsverbot zu tun haben, um mit neuen Geschäftsmodellen mit Vermietung, sei es kurzfristig oder längerfristig, viel Geld zu verdienen. Wenn Sie sagen, es scheint so zu sein, muss ich Ihnen auf Ihre erste Frage antworten, es ist nicht nur scheinbar so, sondern dieser Trend, diese Entwicklung betrifft Berlin so, wie alle anderen deutschen Großstädte, und wir beobachten das. Gleichzeitig kann ich Ihnen keine verlässliche Erhebung nennen, die benennt, wie hoch der Anteil an möblierten Wohnungen in Friedrichshain-Kreuzberg ist. Ich kann nur darauf verweisen, dass in unterschiedlichen Medien, in letzter Zeit häufiger, auf dieses Phänomen dieser Entwicklung hingewiesen wird und erst Anfang der Woche, Anfang letzter Woche in einer deutschlandweiten Zeitung zu lesen war, dass für die Berliner Innenstadtbezirke - dazu zählt Friedrichshain-Kreuzberg - eingeschätzt wird, dass knapp 40% der Wohnungsinserate inzwischen möbliertes Wohnen betreffen. Das wäre weniger, als in dem Beitrag der Süddeutschen Zeitung für München angegeben ist. Wir wissen aber auch nicht genau, wo im Level zwischen 40% und 60% das sich bewegt.
zu Frage 2 und 3: Sie fragen weiterhin, ob wir das auf den Schirm haben. Ja, wir haben das auf dem Schirm und wir haben es zugleich relativ machtlos auf dem Schirm, weil - wie ich schon sagte - es ist eine Umgehungsstrategie. Wir beobachten das seit dem Zweckentfremdungsverbot in Berlin wieder. Wir beobachten das auch als eine Umgehungsstrategie für Mietpreisbremse, weil Mietpreisbremse die möblierte Vermietung nicht betrifft. Insofern kann ich Ihnen Ihre 3. Frage, was kann man dagegen tun, eigentlich nur dahingehend beantworten: Es ist der Bundesgesetzgeber gefragt, das Mietrecht erneut nachzujustieren. Darüber, wenn Sie die Presse verfolgen, wird diskutiert. Darüber denkt das Bundesjustizministerium nach, dazu gibt es Initiativen anderer Parteien im Bundestag. Die Entwicklung, die wir hier erleben und wir erleben sie, wenn wir im Internet recherchieren nach Ferienwohnungen, dass wir dann dort sozusagen nicht mehr mit dem Zweckentfremdungsverbot von Berlin handeln können, ruft den Gesetzgeber einfach dazu auf, noch deutlicher das Mietrecht zu vereinheitlichen und solchen Umgehungsstrategien einen Riegel vorzuschieben, indem die Mietpreisbremse nachjustiert wird, indem Recht geschaffen wird für solch möbliertes Wohnen. Dankeschön.
Herr Stinner: Danke für die Antwort. Ich dachte mir so was schon. Ich möchte jetzt quasi eher einen Apell aus der Nachfrage machen, nämlich an die hier anwesenden Grünen und Linken, sich im Bundeswahlkampf mal bitte auf ihre Bundes-… oder Genossinnen und Genossen auf der Bundesebene stark zu machen, dass die letzten Löcher in der zweiten Mietrechtsnovellierung auch dicht gemacht werden. Danke.
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