Drucksache - DS/0279/V  

 
 
Betreff: Gretchenfrage 2017 - Jobcenter, wie hältst du's mit der Transparenz
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Die PARTEIDie PARTEI
Verfasser:Just, Felix J.Just, Felix J.
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
10.05.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Wieviele Anfragen nach IFG hat das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg erhalten und beantwortet?
  2. Welche Kosten sind für juristische Auseinandersetzungen im Rahmen der (Nicht-)Beantwortung solcher Anfragen entstanden?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Mildner-Spindler

 

zu Frage 1: Das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg hat für seine Beantwortung die Frage so interpretiert, dass nach Anfragen im laufenden Kalenderjahr 2017 gefragt wird. Bisher wurden in 2017 33 Anträge gestellt. Hiervon wurde ein Antrag abgelehnt, ein Antrag ist zurückgenommen worden. In allen anderen Fällen wurde der Informationszugang gewährt.

 

zu Frage 2: Bisher sind dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg keine Kosten entstanden. Lediglich in einem Fall eines Rechtsstreits könnten Kosten entstehen, jedoch hat der Anwalt noch nicht abgerechnet. Sollte der Anwalt Kosten abrechnen, wäre zu prüfen, ob es im Falle der Erledigung des Rechtsstreit ohne gerichtliche Entscheidung angemessen erscheint, nur eine Partei die Kosten tragen zu lassen.

 

 

 
 

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