Drucksache - DS/0132/V
BVV 01.03.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Mühlenstraße/Ecke Oberbaumbrücke (Fahrtrichtung Stralauer Allee) umzugestalten, um die Gefährdungssituation für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zu beheben.
Begründung:
Der Kreuzungsbereich an der Mühlenstraße (Fahrtrichtung Stralauer Allee) ist ein verkehrstechnischer Gefahrenpunkt. Hier wird der Fahrradstreifen, der auf der Mühlenstraße liegt, auf Höhe der Einfahrt des PiratX, schlecht markiert auf den Gehweg geleitet. Die Fahrradfahrer*innen sind hier in mehrfacher Hinsicht gezwungen in Eigen- oder Fremdgefährdung zu handeln. Sie müssen oft den Falschparker*innen ausweichen und sind genötigt, sich in den fließenden Straßenverkehr einzufädeln. Denn die Nutzung des Radweges ist aufgrund der Massen an ortsunkundigen Nutzer*innen des Gehweges nicht gefahrenlos möglich. Der Bürgersteig ist ohnehin für einen Radweg auf dem Gehweg viel zu eng.
BVV 01.03.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 04.05.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Mühlenstraße/Ecke Oberbaumbrücke (Fahrtrichtung Stralauer Allee) umzugestalten, um die Gefährdungssituation für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zu beheben.
BVV 10.05.2017 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Mühlenstraße/Ecke Oberbaumbrücke (Fahrtrichtung Stralauer Allee) umzugestalten, um die Gefährdungssituation für Radfahrer*innen und Fußgänger*innen zu beheben.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 26.08.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 10.09.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 01.01.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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