Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, beim Aufbau von
„Koordinierungsstellen Kinderschutz“ und bei der Umsetzung von einheitlichen
Standards und Verfahren zur Prävention, Beratung, Früherkennung und
Krisenintervention im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes, wie sie im
integrierten „Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz“ unter Federführung der für
Jugend und der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung vom 15. Februar 2007
dargestellt werden, neben dem schulpsychologischen Dienst, den Kinder- und
Jugendgesundheitsdiensten, Kinderärzten, Jugendämtern,
Kindertageseinrichtungen, Schulen, Gerichten und der Polizei auch die
Erkenntnisse und Erfahrungen der Einrichtungen der Verbände der freien
Wohlfahrtspflege und sonstigen einschlägigen Vereine von Beginn an einzubeziehen.
Das Bezirksamt soll die BVV über die Planung und Umsetzung
jährlich einmal, erstmal im letzten Quartal 2007, berichten.
Begründung:
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion 5 in der
Friesenstr., der sogenannten Kiezpolizei in Friedrichshain-Kreuzberg und
Neukölln, werden zwei Drittel aller Straftaten von Jugendlichen mit
Migrationshintergrund Berlins verübt. Nach Schätzungen der Polizei sind hier
rund 80 Prozent der deutschen Jugendlichen zwischen zwölf und 18 schon mal
Opfer einer Gewalttat geworden. Das macht deutlich, wie sehr die Bemühungen
gegen Verwahrlosung und Verrohung verstärkt werden müssen.
Die trotz des durchaus beachtlichen Hilfesystems noch immer
bestehenden Lücken und Unzulänglichkeiten beim Kinder- und Jugendschutz sollen
im Rahmen des § 16 SGB VIII - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- durch den Aufbau von „Koordinierungsstellen Kinderschutz“ und mit der
Umsetzung einheitlicher Standards und Verfahren (Qualitätsmanagement) zur
Prävention, Beratung, Früherkennung und Krisenintervention im Bereich des
Kinder- und Jugendschutzes überwunden werden.
Dazu liegt jetzt ein integriertes Rahmenkonzept vor, das von
den Bezirken auszufüllen ist. Dabei sollen die Erkenntnisse und Erfahrungen der
Einrichtungen der Vereine und Verbände der freien Wohlfahrtspflege, wie AdS,
EJF Lazarus, Kinderhilfswerk, Kinderschutzbund, Kinderschutz-Zentrum Berlin,
NEUhland, Papatya, Strohhalm aber auch der Verbraucherzentrale Berlin und
andere bei der Analyse des
bedarfsgerechten Umfangs und bei der praktischen Durchführung des
Kinder- und Jugendschutzes frühzeitig einbezogen werden, um Effektivität,
Transparenz und Überprüfbarkeit des tatsächlich praktizierten bezirklichen
Kinderschutzes zu gewährleisten.
Die
Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der
Antrag wird in den JHA überwiesen.