Drucksache - DS/0120/III  

 
 
Betreff: Runden Tisch fürs Elternzentrum
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:WASGVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.02.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
Jugendhilfe Vorberatung
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.03.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg erledigt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 06.03.2007 PDF-Dokument
2. Version vom 16.03.2007 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, am Elternzentrum im Haus der Familie am Mehringdamm 114

 

-        zur Sicherung der dort geleisteten sozialpädagogische Familienarbeit

-        zum Erhalt und zur Sicherung der grundlegenden Strukturen, wie sie von den Eltern, dem Förderverein VARBE e.V. und familienorientierten Freien Trägern entwickelt wurden, und

-        zur Vorbereitung aller das Zentrum betreffenden Entscheidungen und zur Entwicklung langfristig angelegter realisierbarer Alternativen

einen Runden Tisch bestehend aus Vertretern

-        des Elternbeirats,

-        der Honorarkräfte,

-        des Teams der hauptberuflich Beschäftigten,

-        der 46 Kooperationspartner,

-        des Jungendhilfeausschusses,

-        des Jugendamts,

-        und aller weiteren Betroffenen und Mitwirkenden

mit dem Ziel einzurichten, das Elternzentrum als kommunale Einrichtung in öffentlicher Hand zu belassen.

 

Begründung:

Der rot-rote Berliner Senat streicht die Haushalte seit Jahren immer weiter zusammen. Davon ist auch die Jugend- und Familienhilfe in unserem Bezirk betroffen. Sie war wenn auch noch nicht gänzlich aufzugeben so doch zu großen Teilen weiter umzustrukturieren. Hier musste bereits viel geleistet werden. Gerade deshalb aber sind die notwendigen Veränderungen bei den bisher noch weitgehend verschont gebliebenen Einrichtungen besonders schwierig und besonders problematisch.

Die aus der notwendigen Umstrukturierung des Elternzentrums sich abzeichnenden und ergebenden Konsequenzen sollen hier, wie in jedem anderen Einzelfall, mit allen daran Mitwirkenden und allen davon Betroffenen gemeinsam besprochen, durchdacht und mögliche Alternativen auf ihre Realisierbarkeit hin geprüft werden, um so aus einem konfrontativen Gegeneinander gemeinsame Anstrengungen zur Lösung der Aufgabe werden zu lassen, trotz knapper werdenden finanzieller Mittel und dadurch erforderlicher Neuorganisation der Standorte die Kinder-, Jugend- und Elternarbeit so weit wie möglich aufrechtzuerhalten und fortzuführen. Das ist ohne Kooperation und Entscheidungseinbindung nicht möglich.

 

Änderungsantrag der SPD Fraktion vom 27.02.2007

Das Bezirksamt wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligung der Betroffenen der vom Bezirksamt geplanten Veränderungen im Zusammenhang mit dem Elternzentrum im Haus der Familie am Mehringdamm in enger Abstimmung mit der Beratung und Entscheidung über die Zukunft des Elternzentrums  in der BVV und dem JHA und in einem breiteren Rahmen als bisher erfolgt.

 

Zielstellungen dieses Beteiligungsprozesses sollen sein:

 

-          die Verständigung über die Eckpunkte einer zukünftigen qualitativen und quantitativen Ausstattung der Einrichtung und der daraus abgeleiteten Angebotsentwicklung,

-          die Festlegung auf eine weitgehende Kontinuität der bisherigen Kooperationsbeziehungen und der Aufbau zusätzlicher Kooperationsbeziehungen der Einrichtung,

-          die Verständigung auf eine längerfristige personelle/ finanzielle Absicherung der Angebotsstruktur,

-          die Verständigung auf einen künftig zu entwickelnden Ausbau der Zusammenarbeit mit der Erziehungs- und Familienberatung des Bezirksamtes vor Ort,

-          die Verständigung auf die Einbettung des Elternzentrums in ein künftig zu entwickelndes Konzept einer Mindestversorgung an Angeboten der Jugendhilfe im Sozialraum II, welche analog zum Strukturkonzept längerfristig zu sichern ist,

-          die Verständigung  auf eine anzustrebende erweiterte Vernetzung der Einrichtung im Sozialraum II,

-          die Festlegung auf  die Sicherstellung und den Ausbau der Möglichkeiten zur Beteiligung und Mitbestimmung der Elternschaft,

-          die Verständigung auf eine bedarfsgerechte interkulturelle Ausrichtung der Angebote,

-          ein Abwägungsprozess darüber, in welcher Organisationsstruktur die vorgenannten Ziele unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen besser zu erreichen sind.

 

Teilnehmer/innen dieses Beteiligungsprozesses sollten mindestens sein:

 

-          zwei Vertreter/innen der Elternschaft,

-          zwei vom Jugendamt zu entsendende Mitglieder (davon mindestens eine Fachkraft mit fundiertem Fachwissen bzw. Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung),

-          ein von der Sozialraum-AG des Sozialraums II zu entsendendes Mitglied,

-          ein von der zuständigen AG nach § 78 KJHG zu entsendendes Mitglied,

-          ein vom JHA zu entsendendes Mitglied,

-          ein vom Verein Varbe e.V. zu entsendendes Mitglied,

-          ein von den weiteren Kooperationspartnern zu entsendendes Mitglied.

 

Die Ergebnisse dieses Gremiums (Konsens- und Dissenspunkte) sind dem JHA zur Kenntnis zu geben.

 

Begründung:

 

Die Angebote der Jugendhilfe waren und sind in den Berliner Bezirken einem enormen Veränderungsdruck sowohl durch eine Reihe von Reformprozessen zur Qualitäts- und Effektivitätssteigerung der Angebote als auch durch die Auswirkungen der andauernden Haushaltskrise betroffen. Dieser Veränderungsdruck erfordert eine enge und dauerhafte Kommunikation aller im Rahmen der Jugendhilfe tätigen Akteure. Umsteuerungsmaßnahmen jeglicher Art müssen daher rechtzeitig kommuniziert, reflektiert und auf mögliche Alternativen hin überprüft werden, um bei aller verständlichen Diskussion um das Wie und Ob von Entscheidungen und Entscheidungsvorbereitungen das Ziel eines unter den gegebenen Rahmenbedingungen qualitativ und quantitativ bestmöglichen Angebotes für Kinder und Jugendliche bzw. deren Familien nicht aus den Augen zu verlieren.

 

Beantwortung: siehe DS 0163/III

 

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Der Antrag wird in den JHA überwiesen.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung  beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligung der Betroffenen der vom Bezirksamt geplanten Veränderungen im Zusammenhang mit dem Elternzentrum im Haus der Familie am Mehringdamm in enger Abstimmung mit der Beratung und Entscheidung über die Zukunft des Elternzentrums  in der BVV und dem JHA und in einem breiteren Rahmen als bisher erfolgt.

 

Zielstellungen dieses Beteiligungsprozesses sollen unter anderem sein:

 

-          die Verständigung über die Eckpunkte einer zukünftigen qualitativen und quantitativen Ausstattung der Einrichtung und der daraus abgeleiteten Angebotsentwicklung,

-          die Festlegung auf eine weitgehende Kontinuität der bisherigen Kooperationsbeziehungen und der Aufbau zusätzlicher Kooperationsbeziehungen der Einrichtung,

-          die Verständigung auf eine längerfristige personelle/ finanzielle Absicherung der Angebotsstruktur,

-          die Verständigung auf einen künftig zu entwickelnden Ausbau der Zusammenarbeit mit der Erziehungs- und Familienberatung des Bezirksamtes vor Ort,

-          die Verständigung auf die Einbettung des Elternzentrums in ein künftig zu entwickelndes Konzept einer Mindestversorgung an Angeboten der Jugendhilfe im Sozialraum II, welche analog zum Strukturkonzept längerfristig zu sichern ist,

-          die Verständigung  auf eine anzustrebende erweiterte Vernetzung der Einrichtung im Sozialraum II,

-          die Festlegung auf  die Sicherstellung und den Ausbau der Möglichkeiten zur Beteiligung und Mitbestimmung der Elternschaft,

-          die Verständigung auf eine bedarfsgerechte interkulturelle Ausrichtung der Angebote,

-          ein Abwägungsprozess darüber, in welcher Organisationsstruktur die vorgenannten Ziele unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen besser zu erreichen sind.

 

Teilnehmer/innen dieses Beteiligungsprozesses sollten mindestens sein:

 

-          zwei Vertreter/innen der Elternschaft,

-          zwei vom Jugendamt zu entsendende Mitglieder (davon mindestens eine Fachkraft mit fundiertem Fachwissen bzw. Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der frühkindlichen Bildung und Erziehung),

-          ein von der Sozialraum-AG des Sozialraums II zu entsendendes Mitglied,

-          ein von der zuständigen AG nach § 78 KJHG zu entsendendes Mitglied,

-          ein vom JHA zu entsendendes Mitglied,

-          ein von den weiteren Kooperationspartnern zu entsendendes Mitglied.

 

Die Ergebnisse dieses Gremiums (Konsens- und Dissenspunkte) sind dem JHA zur Kenntnis zu geben.

 

 

 

 
 

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