Drucksache - DS/0120/III
Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, am Elternzentrum im Haus
der Familie am Mehringdamm 114 -
zur
Sicherung der dort geleisteten sozialpädagogische Familienarbeit -
zum
Erhalt und zur Sicherung der grundlegenden Strukturen, wie sie von den Eltern,
dem Förderverein VARBE e.V. und familienorientierten Freien Trägern entwickelt
wurden, und -
zur
Vorbereitung aller das Zentrum betreffenden Entscheidungen und zur Entwicklung
langfristig angelegter realisierbarer Alternativen einen
Runden Tisch bestehend aus Vertretern -
des
Elternbeirats, -
der
Honorarkräfte, -
des
Teams der hauptberuflich Beschäftigten, -
der
46 Kooperationspartner, -
des
Jungendhilfeausschusses, -
des
Jugendamts, -
und
aller weiteren Betroffenen und Mitwirkenden mit
dem Ziel einzurichten, das Elternzentrum als kommunale
Einrichtung in öffentlicher Hand zu belassen. Begründung: Der rot-rote Berliner Senat streicht die Haushalte seit
Jahren immer weiter zusammen. Davon ist auch die Jugend- und Familienhilfe in
unserem Bezirk betroffen. Sie war wenn auch noch nicht gänzlich aufzugeben so
doch zu großen Teilen weiter umzustrukturieren. Hier musste bereits viel
geleistet werden. Gerade deshalb aber sind die notwendigen Veränderungen bei
den bisher noch weitgehend verschont gebliebenen Einrichtungen besonders
schwierig und besonders problematisch. Die aus der notwendigen Umstrukturierung des Elternzentrums
sich abzeichnenden und ergebenden Konsequenzen sollen hier, wie in jedem
anderen Einzelfall, mit allen daran Mitwirkenden und allen davon Betroffenen
gemeinsam besprochen, durchdacht und mögliche Alternativen auf ihre
Realisierbarkeit hin geprüft werden, um so aus einem konfrontativen
Gegeneinander gemeinsame Anstrengungen zur Lösung der Aufgabe werden zu lassen,
trotz knapper werdenden finanzieller Mittel und dadurch erforderlicher
Neuorganisation der Standorte die Kinder-, Jugend- und Elternarbeit so weit wie
möglich aufrechtzuerhalten und fortzuführen. Das ist ohne Kooperation und
Entscheidungseinbindung nicht möglich. Änderungsantrag der SPD Fraktion vom 27.02.2007Das
Bezirksamt wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligung der
Betroffenen der vom Bezirksamt geplanten Veränderungen im Zusammenhang mit dem
Elternzentrum im Haus der Familie am Mehringdamm in enger Abstimmung mit der
Beratung und Entscheidung über die Zukunft des Elternzentrums in der BVV und dem JHA und in einem breiteren
Rahmen als bisher erfolgt. Zielstellungen
dieses Beteiligungsprozesses sollen sein: -
die
Verständigung über die Eckpunkte einer zukünftigen qualitativen und
quantitativen Ausstattung der Einrichtung und der daraus abgeleiteten Angebotsentwicklung, -
die
Festlegung auf eine weitgehende Kontinuität der bisherigen
Kooperationsbeziehungen und der Aufbau zusätzlicher Kooperationsbeziehungen der
Einrichtung, -
die
Verständigung auf eine längerfristige personelle/ finanzielle Absicherung der
Angebotsstruktur, -
die
Verständigung auf einen künftig zu entwickelnden Ausbau der Zusammenarbeit mit
der Erziehungs- und Familienberatung des Bezirksamtes vor Ort, -
die
Verständigung auf die Einbettung des Elternzentrums in ein künftig zu
entwickelndes Konzept einer Mindestversorgung an Angeboten der Jugendhilfe im
Sozialraum II, welche analog zum Strukturkonzept längerfristig zu sichern ist, -
die
Verständigung auf eine anzustrebende
erweiterte Vernetzung der Einrichtung im Sozialraum II, -
die
Festlegung auf die Sicherstellung und
den Ausbau der Möglichkeiten zur Beteiligung und Mitbestimmung der
Elternschaft, -
die
Verständigung auf eine bedarfsgerechte interkulturelle Ausrichtung der
Angebote, -
ein
Abwägungsprozess darüber, in welcher Organisationsstruktur die vorgenannten
Ziele unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen besser zu
erreichen sind. Teilnehmer/innen
dieses Beteiligungsprozesses sollten mindestens sein: -
zwei
Vertreter/innen der Elternschaft, -
zwei
vom Jugendamt zu entsendende Mitglieder (davon mindestens eine Fachkraft mit
fundiertem Fachwissen bzw. Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der frühkindlichen
Bildung und Erziehung), -
ein
von der Sozialraum-AG des Sozialraums II zu entsendendes Mitglied, -
ein
von der zuständigen AG nach § 78 KJHG zu entsendendes Mitglied, -
ein
vom JHA zu entsendendes Mitglied, -
ein
vom Verein Varbe e.V. zu entsendendes Mitglied, -
ein
von den weiteren Kooperationspartnern zu entsendendes Mitglied. Die
Ergebnisse dieses Gremiums (Konsens- und Dissenspunkte) sind dem JHA zur
Kenntnis zu geben. Begründung: Die
Angebote der Jugendhilfe waren und sind in den Berliner Bezirken einem enormen
Veränderungsdruck sowohl durch eine Reihe von Reformprozessen zur Qualitäts-
und Effektivitätssteigerung der Angebote als auch durch die Auswirkungen der
andauernden Haushaltskrise betroffen. Dieser Veränderungsdruck erfordert eine
enge und dauerhafte Kommunikation aller im Rahmen der Jugendhilfe tätigen
Akteure. Umsteuerungsmaßnahmen jeglicher Art müssen daher rechtzeitig
kommuniziert, reflektiert und auf mögliche Alternativen hin überprüft werden,
um bei aller verständlichen Diskussion um das Wie und Ob von Entscheidungen und
Entscheidungsvorbereitungen das Ziel eines unter den gegebenen
Rahmenbedingungen qualitativ und quantitativ bestmöglichen Angebotes für Kinder
und Jugendliche bzw. deren Familien nicht aus den Augen zu verlieren. Beantwortung:
siehe DS 0163/III Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Der
Antrag wird in den JHA überwiesen. Die
Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen: Die
Bezirksverordnetenversammlung
beschließt: Das
Bezirksamt wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die Beteiligung der
Betroffenen der vom Bezirksamt geplanten Veränderungen im Zusammenhang mit dem
Elternzentrum im Haus der Familie am Mehringdamm in enger Abstimmung mit der
Beratung und Entscheidung über die Zukunft des Elternzentrums in der BVV und dem JHA und in einem breiteren
Rahmen als bisher erfolgt. Zielstellungen
dieses Beteiligungsprozesses sollen unter anderem sein: -
die
Verständigung über die Eckpunkte einer zukünftigen qualitativen und
quantitativen Ausstattung der Einrichtung und der daraus abgeleiteten
Angebotsentwicklung, -
die
Festlegung auf eine weitgehende Kontinuität der bisherigen
Kooperationsbeziehungen und der Aufbau zusätzlicher Kooperationsbeziehungen der
Einrichtung, -
die
Verständigung auf eine längerfristige personelle/ finanzielle Absicherung der
Angebotsstruktur, -
die
Verständigung auf einen künftig zu entwickelnden Ausbau der Zusammenarbeit mit
der Erziehungs- und Familienberatung des Bezirksamtes vor Ort, -
die
Verständigung auf die Einbettung des Elternzentrums in ein künftig zu
entwickelndes Konzept einer Mindestversorgung an Angeboten der Jugendhilfe im
Sozialraum II, welche analog zum Strukturkonzept längerfristig zu sichern ist, -
die
Verständigung auf eine anzustrebende
erweiterte Vernetzung der Einrichtung im Sozialraum II, -
die
Festlegung auf die Sicherstellung und
den Ausbau der Möglichkeiten zur Beteiligung und Mitbestimmung der
Elternschaft, -
die
Verständigung auf eine bedarfsgerechte interkulturelle Ausrichtung der
Angebote, -
ein
Abwägungsprozess darüber, in welcher Organisationsstruktur die vorgenannten
Ziele unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rahmenbedingungen besser zu
erreichen sind. Teilnehmer/innen
dieses Beteiligungsprozesses sollten mindestens sein: -
zwei
Vertreter/innen der Elternschaft, -
zwei
vom Jugendamt zu entsendende Mitglieder (davon mindestens eine Fachkraft mit
fundiertem Fachwissen bzw. Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der frühkindlichen
Bildung und Erziehung), -
ein
von der Sozialraum-AG des Sozialraums II zu entsendendes Mitglied, -
ein
von der zuständigen AG nach § 78 KJHG zu entsendendes Mitglied, -
ein
vom JHA zu entsendendes Mitglied, -
ein
von den weiteren Kooperationspartnern zu entsendendes Mitglied. Die
Ergebnisse dieses Gremiums (Konsens- und Dissenspunkte) sind dem JHA zur
Kenntnis zu geben. |
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