Drucksache - DS/0147/III  

 
 
Betreff: Festlegung der Einschulungsbereiche
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVorsteherin
  Burkert-Eulitz, Marianne
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
28.03.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Integration und Migration Vorberatung
19.04.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration im Ausschuss abgelehnt   
Schule
10.10.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule erledigt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
24.10.2007 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 29.03.2007 PDF-Dokument

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sich befindenden Grundschulen bilden

einen Einschulungsbereich im Sinne des § 55 Abs.1 des Schulgesetzes. Dabei

ist eine angemessene Durchmischung von deutschen Kindern und Kindern mit

Migrationshintergrund an den einzelnen Schulen anzustreben.

 

 

Begründung:

 

§ 4 Abs.3 der Grundschulverordnung bietet durch die Änderung vom 25.09.2006

die Möglichkeit, dass bei der Festlegung der Einschulungsbereiche durch die

Bezirke nach § 55 Abs.1 des Schulgesetzes für mehrere Grundschulen ein

gemeinsamer Einschulungsbereich bestimmt werden kann. Jedes Kind in

Friedrichshain-Kreuzberg hat ein Anrecht darauf, dass seine besonderen

Fähigkeiten und Begabungen gefördert werden. Dazu muss ein vielfältiges

Bildungsangebot geschaffen werden, das den unterschiedlichen Bedürfnissen

der Kinder gerecht wird. Der Wettbewerb von verschiedenen pädagogischen

Ansätzen bringt mehr Bildung für alle. Deshalb ist Vielfalt der Schulen

erforderlich. Vielfalt der Schulen bedeutet auch freie Schulwahl. Kinder

müssen zu der Schule gehen dürfen, die ihre Eltern für die beste halten und

nicht nur zur nächst gelegenen. Nur auf diese Weise kann ein Wettbewerb

zwischen den Schulen entstehen, der letztendlich zu einer

Qualitätssteigerung der Schulen führt. Die Bildung mehrerer

Einschulungsbereiche würde diesem Ansinnen zuwiderlaufen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Drucksache wird in die Ausschüsse  für Integration und für Schule(ff) überwiesen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 
 

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