die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin
hat im Vergabeservice Berlin im Bereich __„Rundschreiben“ (abrufbar über diesen Link)
das Gemeinsame Rundschreiben mit Anlagen der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Nr. 01/2022
zum Thema
Ausführungsvorschriften insbesondere über das Verfahren zur Feststellung sowie über die Bekanntgabe der jeweils anwendbaren Tarifverträge bei öffentlichen Aufträgen des Landes Berlin (AV-Tariftreue) eingestellt.
Bitte beachten Sie auch die dem Rundschreiben beigefügten Anlagen:
1. Ausführungsvorschrift Tariftreue und 2. Berechnungshilfe
Weiterhin gilt zu beachten, dass die Formulare Wirt-214, IV 4020 F sowie V 231 F nunmehr angepasst und ausfüllbar sind. Erläuterung: Ist ein Tarifvertrag einschlägig, so ist auf der letzten Seite der o.g. Formuare unter der Überschrift Anlagenverzeichnis Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2 der Name der aktuell geltenden Broschüre aufzuführen, sonst bleibt das Feld leer. Aus den Broschüren gehen die relevanten Entgeltbestimmungen des anzuwendendenTarifvertrags und zusätzliche Erläuterungen eindeutig hervor. Bei den Entgeltbestimmungen in den Tarifbroschüren handelt es sich um Ausführungsbedingungen i.S.d. § 128 Absatz 2 GWB, welche vertraglich vereinbart werden müssen. Diese geltenden “Broschüren” sind für das jeweilige Vergabeverfahren dem Tariftreue-Online-Register zu entnehmen und als Bestandteil der Besonderen Vertragsbedingungen den Vergabeunterlagen beizufügen.
Weitere Kurzinformationen unter Nachhaltiger Beschaffung – Aspekt des BerlAVG Tariftreue und Mindestlöhne.