Wohnungsaufsicht

Hausansicht

Die Aufgaben der Wohnungsaufsicht

Sie sind Mieter oder Mieterin – Ihre Wohnung hat Mängel ?
Der Vermieter oder die Vermieterin reagiert nicht auf Beschwerden?

Dann können Sie sich an uns wenden.

VermieterInnen sind nach mietvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen dazu verpflichtet, Wohnräume und Wohngebäude sowie dazugehörige Nebengebäude und Außenanlagen in einem mängelfreien Zustand zu erhalten. Sie müssen so benutzt werden können, dass BewohnerInnen und Nachbarn nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.

Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach und ist die Nutzung Ihrer Wohnung, des Wohngebäudes und der dazugehörigen Nebengebäude und Außenanlagen dadurch erheblich beeinträchtigt, können wir tätig werden.

Nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz haben wir als Wohnungsaufsicht im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Aufgabe, notwendige Instandhaltungs-/und Instandsetzungsmaßnahmen durchzusetzen, sofern Ihr/e VermieterIn diese unterlassen oder nur unzureichend ausgeführt hat.

Mängelbeseitigungsmaßnahmen werden zum Beispiel erforderlich bei:

  • nicht mehr funktionstüchtigen, defekten Fenstern,
  • defekten, fehlenden und unzureichenden Heizungsanlagen und Ausfall der Heizung des Hauses aufgrund der Unterlassung des Einkaufs von Heizbrennstoff durch Ihren Vermieter
  • defekten Elektroinstallationen,
  • defekten, fehlenden und unzureichenden sanitären Einrichtungen,
  • beschädigten Hausfluren oder Treppenhäuser,
  • Durchfeuchtungen, z. B. wegen undichtem Dach, defekter Dachrinne und undichten Wasser- oder Abwasserleitungen.
  • defekten Wänden, Decken, Fußböden, Fenstern oder Türen
  • bei Ausfall der Versorgung der Wohnungen bzw. des Wohngebäudes mit Hausstrom, Gas, Wasser oder während der Heizperiode mit Fernwärme.

Wann werden wir tätig…

Sie sind Mieter oder Mieterin einer Wohnung und Ihre schriftliche Aufforderung an den/die VermieterIn, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen, ist erfolglos geblieben ? Dann haben Sie die Möglichkeit, uns diesen Mangel anzuzeigen. Hierbei ist es unerheblich, aus welchen Gründen die Mängel entstanden sind – ob durch Alterung, Abnutzung oder Einwirken von Witterungseinflüssen.

Wie können wir Ihnen helfen…

Zunächst einmal durch Beratung und Vermittlung. Ihre Wohnung und das Gebäude werden von unseren MitarbeiterInnen besichtigt, um uns genaue Kenntnise über vorhandene Mängel zu verschaffen. Den/die VermieterIn (HauseigentümerIn), laden wir zu dieser Besichtigung ein, nicht zuletzt um eine freiwillige Abhilfe zu erreichen. Zudem können wir durch unsere MitarbeiterInnen qualifizierte Vorschläge zur Mängelbeseitigung unterbreiten. Wir streben an, schon während der Ortsbesichtigung konkrete Vereinbarungen über Art und Zeitpunkt der Mängelbeseitigung zu treffen.

Ist allerdings auf diesem Weg keine Beseitigung der Mängel zu erreichen, können wir gegenüber dem/der VermieterIn (HauseigentümerIn) die notwendigen Arbeiten förmlich anordnen.

Ansprechpartner

  • Frau Rabs
    • Zeichen: BWA-14,
    • Telefon: (030) 90298-2553,
    • FAX: (030) 90298-2958,
    • Zimmer: 2008, Altbau 2.Etage
  • Herr Hamoud
    • Zeichen: BWA-15,
    • Telefon: (030) 90298-3607,
    • FAX: (030) 90298-2958,
    • Zimmer: 2008, Altbau 2.Etage
  • Herr Köhler
    • Zeichen: BWA-16.1,
    • Telefon: (030) 90298-2184,
    • FAX: (030) 90298-2958,
    • Zimmer: 1001, Altbau 1.Etage

Feuchtigkeit und Schimmelpilzbefall in Wohnräumen - Baumangel oder falsches Wohnverhalten?

Wenn Wände, Decken und Böden feucht sind, siedeln sich schnell Schimmelpilze an. Die Feuchtigkeit kann allerdings vielfältige Ursachen haben.

Schimmelpilzbefall in Folge falschen Wohnverhaltens kann beispielsweise entstehen durch:

  • unzureichende Beheizung der Wohnung (zu geringe Raumtemperatur Tag/Nacht; zu wenig Öfen; es wird nur stundenweise geheizt; Räume werden überhaupt nicht geheizt);
  • unzureichenden Luftaustausch; d. h. erzeugte Feuchtigkeit (z. B. durch Baden, Duschen, Kochen, Zimmerpflanzen, BewohnerInnen) wird nicht ausreichend nach außen abgeführt;
  • Mobiliar ist ohne Sicherheitsabstand an Außenwänden aufgestellt (mind. 5 cm);
  • Wohnung ist für die Anzahl der BewohnerInnen eigentlich zu klein;
  • Behinderung der Wärmeabgabe oder -zirkulation von Heizquellen durch Mobiliar/Vorhänge und anderes;
  • Heizkörper-Thermostat-Ventile sind z. B. mit Gardinen zugehängt;
  • Fenster werden auch im Winter ständig gekippt;
  • Zwangsentlüftungen sind funktionsunfähig, z. B. defekt, verschmutzt; verklebt etc.;
  • Wäsche wird in der Wohnung getrocknet (unproblematisch mit geeignetem Wäschetrockner);
  • Räume werden ungleichmäßig beheizt und Türen zu schlechter oder nicht beheizten Räumen werden offen gelassen;
  • es wurden Iso-Fenster nachträglich eingebaut und die bisherigen Lüftungs- und Heizgewohnheiten wurden beibehalten. (Der/die HauseigentümerIn ist jedoch verpflichtet über Heiz- und Lüftungserfordernisse ausführlich zu informieren).

In diesen Fällen kann es (durch das Zusammentreffen von kühlen Wand-Oberflächen und zu hoher Raum-Luftfeuchtigkeit) zu Niederschlag von Feuchtigkeit auf den Außenwänden, besonders in den Ecken und um die Fenster herum, kommen und leicht ein Schimmelpilzbefall entstehen.

Bauliche Mängel für Schimmelpilzbefall können beispielsweise sein:
  • Feuchtigkeit dringt ein durch:
    • undichte(s) Dach oder Dachanschlüsse, defekte Regenrinnen/-fallrohre
    • undichte Fenster/Türen
    • undichte Balkon-/Terrassenabdichtungen
    • schadhafter Außenputz
    • schadhafte Wasser-/Abwasserleitungen
    • schadhafte Abdichtung des Kellermauerwerks
  • die Zentralheizung ist defekt oder nicht ausreichend;
  • die Wärmedämmung ist nicht ausreichend oder unsachgemäß aufgebracht;
  • es sind Wärmebrücken vorhanden;
  • Im Neubau ist noch Restfeuchtigkeit verblieben;
  • Iso-Fenster wurden eingebaut, aber keine zusätzliche Wärmedämmung an dem Gebäude angebracht.

Aus gesundheitlichen Gründen sollten Schimmelpilze schnell beseitigt werden, denn diverse Erkrankungen wie Husten, Schnupfen, Asthma oder Allergien können mit dem Schimmelpilz zusammenhängen.

Wenn Sie wegen eines Schimmelproblems auf uns zukommen, überprüfen wir die örtlichen Gegebenheiten. Unsere sachkundigen MitarbeiterIinnen können – unterstützt durch hochempfindliche Messgeräte – Durchfeuchtungen im Mauerwerk, Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit und anderes feststellen. Wir unterstützen Sie auch dabei, die Beseitigung des Schimmelbefalls durch den/die VermieterIn zu erreichen.

Sprechzeiten:

  • Dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.