Sie sind Mieter oder Mieterin – Ihre Wohnung hat Mängel ?
Der Vermieter oder die Vermieterin reagiert nicht auf Beschwerden?
Dann können Sie sich an uns wenden.
VermieterInnen sind nach mietvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen dazu verpflichtet, Wohnräume und Wohngebäude sowie dazugehörige Nebengebäude und Außenanlagen in einem mängelfreien Zustand zu erhalten. Sie müssen so benutzt werden können, dass BewohnerInnen und Nachbarn nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden.
Kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach und ist die Nutzung Ihrer Wohnung, des Wohngebäudes und der dazugehörigen Nebengebäude und Außenanlagen dadurch erheblich beeinträchtigt, können wir tätig werden.
Nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz haben wir als Wohnungsaufsicht im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Aufgabe, notwendige Instandhaltungs-/und Instandsetzungsmaßnahmen durchzusetzen, sofern Ihr/e VermieterIn diese unterlassen oder nur unzureichend ausgeführt hat.
Mängelbeseitigungsmaßnahmen werden zum Beispiel erforderlich bei:
- nicht mehr funktionstüchtigen, defekten Fenstern,
- defekten, fehlenden und unzureichenden Heizungsanlagen und Ausfall der Heizung des Hauses aufgrund der Unterlassung des Einkaufs von Heizbrennstoff durch Ihren Vermieter
- defekten Elektroinstallationen,
- defekten, fehlenden und unzureichenden sanitären Einrichtungen,
- beschädigten Hausfluren oder Treppenhäuser,
- Durchfeuchtungen, z. B. wegen undichtem Dach, defekter Dachrinne und undichten Wasser- oder Abwasserleitungen.
- defekten Wänden, Decken, Fußböden, Fenstern oder Türen
- bei Ausfall der Versorgung der Wohnungen bzw. des Wohngebäudes mit Hausstrom, Gas, Wasser oder während der Heizperiode mit Fernwärme.
Wann werden wir tätig…
Sie sind Mieter oder Mieterin einer Wohnung und Ihre schriftliche Aufforderung an den/die VermieterIn, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen, ist erfolglos geblieben ? Dann haben Sie die Möglichkeit, uns diesen Mangel anzuzeigen. Hierbei ist es unerheblich, aus welchen Gründen die Mängel entstanden sind – ob durch Alterung, Abnutzung oder Einwirken von Witterungseinflüssen.
Wie können wir Ihnen helfen…
Zunächst einmal durch Beratung und Vermittlung. Ihre Wohnung und das Gebäude werden von unseren MitarbeiterInnen besichtigt, um uns genaue Kenntnise über vorhandene Mängel zu verschaffen. Den/die VermieterIn (HauseigentümerIn), laden wir zu dieser Besichtigung ein, nicht zuletzt um eine freiwillige Abhilfe zu erreichen. Zudem können wir durch unsere MitarbeiterInnen qualifizierte Vorschläge zur Mängelbeseitigung unterbreiten. Wir streben an, schon während der Ortsbesichtigung konkrete Vereinbarungen über Art und Zeitpunkt der Mängelbeseitigung zu treffen.
Ist allerdings auf diesem Weg keine Beseitigung der Mängel zu erreichen, können wir gegenüber dem/der VermieterIn (HauseigentümerIn) die notwendigen Arbeiten förmlich anordnen.