Auch Unternehmen aus dem Finanzsektor, die keine Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitute, Kapitalanlagegesellschaften oder Investmentaktiengesellschaften sind, können Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes sein.
Mit der Novellierung Ende 2019 enthält das GwG nun eine eigene Definition (§ 1 Absatz 24 GwG):
Danach ist ein Finanzunternehmen ein Unternehmen, dessen Haupttätigkeit darin besteht:
- Beteiligungen zu erwerben, zu halten oder zu veräußern,
- Geldforderungen mit Finanzierungsfunktion entgeltlich zu erwerben,
- mit Finanzinstrumenten auf eigene Rechnung zu handeln,
- Finanzanlagenvermittler nach § 34f Absatz 1 Satz 1 GewO und Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h Absatz 1 Satz 1 GewO zu sein, es sei denn, der Vermittlung oder Beratung bezieht sich ausschließlich auf Anlagen, die von Verpflichteten nach diesem Gesetz vertrieben oder emittiert werden,
- Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle und die damit verbundenen Fragen zu beraten sowie bei Zusammenschlüssen und Übernehmen von Unternehmen zu beraten und ihnen Dienstleistungen anzubieten
oder
- Darlehen zwischen Kreditinstituten zu vermitteln (Geldmaklergeschäfte).
Zu beachten ist, dass in diesem Fall nur die Unternehmen aus dem Finanzsektor gemeint sind.
Holdinggesellschaften, die ausschließlich Beteiligungen an Unternehmen außerhalb des Kreditinstituts-, Finanzinstituts- und Versicherungssektors halten und die nicht über die mit der Verwaltung des Beteiligungsbesitzes verbundenen Aufgaben hinaus unternehmerisch tätig sind, sind keine Finanzunternehmen im Sinne des Geldwäschegesetzes.
Die genannten Unternehmen stehen nicht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Dazu zählen auch im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen solcher Unternehmen mit Sitz im Ausland; nicht gemeint sind Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften.
Zuständige Aufsichtsbehörde im Land Berlin:
Die für Wirtschaft zuständige Senatsverwaltung.
Informationen für Finanzunternehmen
Detaillierte Informationen finden Sie in unseren Merkblättern; diese finden Sie zusammen mit Arbeitshilfen und Formularen in unserem Downloadbereich