Unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Höhe der Transaktion sind Sie verpflichtet, unverzüglich eine Verdachtsmeldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen Financial Intelligence Unit zu schicken, sobald einer der folgenden Anhaltspunkte vorliegt:
- Der Vermögenswert könnte aus einer kriminellen Handlung stammen oder eine illegale Herkunft haben,
- die Transaktion oder der Vermögensgegenstand dient der Terrorismusfinanzierung oder steht mit ihr im Zusammenhang
- und/oder der Vertragspartner legt ihnen gegenüber nicht offen, ob er für einen wirtschaftlichen Berechtigten handelt.
bq. Wichtig: Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Höhe des Geschäfts (bei Mietmaklern, Güterhändlern und Kunstvermittlern oder Kunstlagerhaltern also auch bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 10.000 €, bei Edelmetallhändlern oder Buchmachern auch bei Unterschreitung des Schwellenwertes von 2.000 €) und der Zahlungsart (bar oder unbar).