Unterbringung

MUF am Beelitzhof

Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)

Die Senatssozialverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, die Unterbringung verschiedener wohnungsloser Zielgruppen neu und bedarfsgerecht zu organisieren. Die Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU) stellt das andauernde zergliederte System der Unterbringung und Abrechnung von Unterkünften für wohnungslose Menschen vom Kopf auf die Füße. Gesamtstädtische Steuerung der Unterbringung (GStU)

Bett in der 24/7-Unterkunft für wohnungslose Frauen

24/7-Unterkünfte für obdachlose Menschen

Mit 24/7-Unterkünften erprobt die Senatssozialverwaltung einen neuen Ansatz bei der Unterbringung und Unterstützung obdachloser Menschen. 24/7, das heißt: längerfristige Unterbringung, regelmäßige Mahlzeiten und professionelle Unterstützung rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche. 24/7-Unterkünfte für obdachlose Menschen

MUF Osteweg

Gebührenordnung für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2024 die Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlich-rechtlich veranlasste Unterbringung wohnungsloser Personen (Unterbringungsgebührenordnung – UntGebO) beschlossen. Durch den Erlass der Gebührenordnung wird nach mehr als 20 Jahren eine einheitliche und transparente Grundlage für die Kostenbeteiligung bei der öffentlichen Unterbringung geschaffen. Gebührenordnung für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

Ankunftszentrum Tegel (UA TXL)

Bundesweite Neuregelung bei der Anrechnung von Verpflegungskosten für geflüchtete Menschen in Unterkünften

Für geflüchtete Menschen, die Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten und zudem in Unterkünften ohne Möglichkeit zur Selbstversorgung untergebracht sind, gibt es seit Januar 2024 es eine bundesweite Gesetzesänderung in den Sozialgesetzbüchern II und XII. Bundesweite Neuregelung bei der Anrechnung von Verpflegungskosten für geflüchtete Menschen in Unterkünften