Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2024 die Verordnung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlich-rechtlich veranlasste Unterbringung wohnungsloser Personen (Unterbringungsgebührenordnung – UntGebO) beschlossen.
Durch den Erlass der Gebührenordnung wird nach mehr als 20 Jahren eine einheitliche und transparente Grundlage für die Kostenbeteiligung bei der öffentlichen Unterbringung geschaffen. Den Einstieg machen die Unterkünfte des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF). In den nächsten Jahren sollen schrittweise auch die sogenannten ASOG-Unterkünfte in den Geltungsbereich der Gebührenordnung aufgenommen werden. Die Erstellung eines Kosten- und Vergütungsrahmens für die Unterbringung von Wohnungslosen ist Teil der Richtlinien der Regierungspolitik des Senats und wird mit diesem Erlass umgesetzt.
Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen zur Gebührenordnung beantwortet. Diese werden laufend ergänzt.