Der Begriff „Stiftung“ bezeichnet Organisationen verschiedener Rechtsformen. Wenn von einer Stiftung gesprochen wird, ist in der Regel eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts gemeint. Fast alle dieser Stiftungen verfolgen Zwecke, die dem Gemeinwesen dienen und sind damit unverzichtbare Partnerinnen des Staates. Eine Liste der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin finden Sie im Stiftungsverzeichnis.
Wer eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts gründen möchte, muss sich an verschiedene rechtliche Vorgaben halten und der Stiftung ein Vermögen in einer bestimmten Höhe zur Verfügung stellen. Im Gegenzug genießen Stifterinnen und Stifter sowie Personen, die gemeinnützige Stiftungen mit finanziellen Zuwendungen unterstützten, steuerliche Vorteile.
Die folgenden Artikel bieten interessierten potentiellen Stifterinnen und Stiftern wichtige Tipps und Informationen zu Themen rund um die Stiftungsgründung.