Kontrolle und Aufsicht von Stiftungen

Zwei Paragraphen als Türknäufe

Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts unterstehen einer staatlichen Aufsicht. Diese Aufsicht wacht über die Einhaltung des Stifterwillens – das heißt sie soll gewährleisten, dass die Stiftung den von der Stifterin bzw. dem Stifter im Stiftungsgeschäft und der Satzung festgelegten Zweck tatsächlich verfolgt und diesen Zweck auch so verwirklicht, wie die Stifterin bzw. der Stifter es bestimmt hat. Weil Stiftungen grundsätzlich für die Ewigkeit angelegt sind, wird so der Zweck auch noch sichergestellt, wenn die Stifterin bzw. der Stifter selbst keinen Einfluss mehr auf die Stiftung nehmen kann, also auch noch nach deren Tod.

Was sind die Aufgaben der staatlichen Stiftungsaufsicht?

Die Aufsichtsbehörde wacht darüber, dass die Stiftungsorgane die stiftungsrechtlichen Gesetze und die für diese spezielle Stiftung geltende Satzung beachten, dass das Vermögen der Stiftung wie vorgeschrieben erhalten bleibt und dass die Mittel der Stiftung auch wirklich dem festgelegten Stiftungszweck zugutekommen.

Was müssen Stiftungen der Aufsichtsbehörde vorlegen?

Die Stiftungsorgane müssen der Aufsichtsbehörde jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht und zusätzlich entweder eine Jahresabrechnung mit Vermögensübersicht oder den Prüfungsbericht einer externen Abschlussprüferin oder eines externen Abschlussprüfers (in der Regel einer Wirtschaftsprüferin oder eines Wirtschaftsprüfers) vorlegen. Darüber hinaus muss der Aufsichtsbehörde jede Änderung in der Zusammensetzung der Stiftungsorgane angezeigt und belegt werden. Will das hierfür zuständige Stiftungsorgan, also zum Beispiel der Vorstand, die Satzung der Stiftung ändern, geht auch dies nur unter Einschaltung der Aufsichtsbehörde, die diese Änderung genehmigen muss. Hierbei ist zu beachten, dass Satzungsänderungen grundsätzlich nur in engen Grenzen möglich sind.

Wer übernimmt die Aufsicht von Stiftungen in Berlin?

Rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin werden von der Stiftungsaufsicht der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gemäß den Vorschriften des Berliner Stiftungsgesetzes sowie nach Maßgabe der stiftungszivilrechtlichen Regelungen in §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs beaufsichtigt.

Weiterführende Informationen

Arbeit am Laptop

Formulare und Dokumente

Merkblätter und Muster für die Errichtung von rechtsfähigen Stiftungen und des bürgerlichen Rechts in Berlin zum Herunterladen. Weitere Informationen

Stiftung Symbolbild

Stiftungsverzeichnis

Übersicht der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Berlin, deren Stiftungszweck, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten. Weitere Informationen

Formular zur Einkommensteuererklärung

Steuerliche Vorteile einer Stiftung

Stiftungen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, und Personen, die diese finanziell unterstützen, profitieren von Steuervorteilen. Weitere Informationen