Um die oben genannten steuerlichen Vorteile zu genießen, muss eine Stiftung einen steuerbegünstigen Zweck verfolgen. Einen Überblick über die verschiedenen steuerbegünstigen Förderungszwecke finden Sie in dem Artikel zur Stiftungsgründung.
Bei der Errichtung von Stiftungen, die steuerbegünstigt sein sollen, muss das zuständige Finanzamt beteiligt werden. Für Stiftungen in Berlin ist dies das Finanzamt für Körperschaften I, Bredtschneiderstraße 5, 14057 Berlin. Hier erfahren Sie auch, ob ein konkreter Stiftungszweck die Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung erfüllt.