Der Begriff Schöffe stammt aus dem späten 8. Jahrhundert. Er wird abgeleitet aus dem althochdeutschen Wort „sceffino“ oder „scaffin“, was so viel bedeutet wie „der Anordnende“. Ursprünglich war die Gerichtsbarkeit Angelegenheit eines gesamten Dorfes oder einer Region, zu deren Mitwirkung alle volljährigen Männer verpflichtet waren.
Ab dem 15. Jahrhundert kam es zu einer schrittweisen Verdrängung der Schöffen, da diese zumeist weder lesen noch schreiben konnten. An die Stelle der Schöffen rückten nunmehr studierte Juristen, die häufig dem Adel angehörten.