Sowohl für die Straf-, als auch für die Jugendstrafgerichte werden Schöffinnen und Schöffen gesucht. Die Bereitschaftserklärungen der Kandidatinnen und Kandidaten für das Erwachsenenstrafrecht werden von den Bezirkswahlämtern bearbeitet. Für die Jugendgerichtsbarkeit erfolgt die Bearbeitung durch die bezirklichen Jugendämter. Aufgrund der abweichenden Meldewege finden sich nachfolgend zwei unterschiedliche Formulare.
Formulare
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Bereitschaftserklaerung Schöffen
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Bereitschaftserklaerung Jugendschöffen
Kontakt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport