Das Polizeigebäude in der Götzstraße 6 ist für den steigenden Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern langfristig zu klein, da der Polizeiabschnitt 44 Zuwachs erhält: einerseits, weil durch eine Neuordnung der Polizeiabschnitte Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus anderen Abschnitten dazu kommen; andererseits, weil die steigende Bevölkerungszahl Berlins grundsätzlich mehr Polizei erfordert. Darüber hinaus wurde das Polizeigebäude seit seiner Errichtung 1978 nicht grundlegend saniert und befindet sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Nach der Entscheidung für die Neuorganisation der Abschnitte in der Polizeidirektion 4 wurden zunächst lediglich die Sanierung und der Umbau des Bestandsgebäudes angestrebt. Die Polizei erfährt aber seit den letzten Jahren einen erheblichen Personalzuwachs, der die ursprünglichen Prognosen weit übersteigert. Angesichts des Personalmehrbedarfs ist im Vergleich zu den vorhandenen Flächen im Bestandsbau ein Flächenzuwachs
von rd. 30% erforderlich. Hinzu kommt, dass das Gebäude mit seiner langgestreckten Grundrissform den Anforderungen an einen modernen Polizeibetrieb nicht mehr entspricht. Da sich ein Umbau bzw. eine Erweiterung des bestehenden Polizeigebäudes nach einer umfassenden Prüfung als nicht realisierbar herausgestellt hat, fiel die Entscheidung durch die beteiligten Verwaltungen, die Berliner Immobiliengesellschaft (BIM) und die Polizei zugunsten eines zukunftsfähigen Neubaus.
In einem längeren Abwägungsprozess wurde hierfür das landeseigene Grundstück in der Götzstraße 36 ausgewählt.
Vorangegangen war eine intensive Prüfung von insgesamt elf Einzelstandorten, die auf der Karte verzeichnet sind.
An den zukünftigen Standort wurden besondere Anforderungen gestellt. Vor allem folgende Kriterien sind in die Bewertung eingeflossen:
- Zentrale Lage und Erreichbarkeit der Einsatzorte im Abschnittsgebiet (u.a. kurze Anfahrtswege)
- Verfügbarkeit des Grundstücks (im Eigentum des Landes)
- Grundstückszuschnitt bzw. Grundstücksgröße (u.a. Berücksichtigung von Bestandsbauten)
- Umsetzung der sicherheitstechnischen Anforderungen (u.a. Einfriedung des Grundstücks)
- Erschließung des Grundstücks (u.a. mindestens zwei Zufahrten zum Grundstück)
- Besucherfreundlichkeit (u.a. Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, Wahrnehmbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger)
In enger Abstimmung mit der Polizei wurden auf Basis dieser Bewertungskriterien viele Standortoptionen – zunächst außerhalb des Planungsgebiets –untersucht. Im Ergebnis zeigte sich, dass diese Standorte (Nr. 1-6) entsprechend den Kriterien nicht geeignet waren. Vor allem wegen der zentralen Lage der Neuen Mitte Tempelhof im Abschnittsgebiet wurde der Verbleib des Polizeigebäudes im Projektgebiet entschieden. Am Standort Tempelhofer Damm (Nr. 8), der auch durch die Polizei befürwortet wurde, fiel die Entscheidung in der verwaltungsübergreifenden Abstimmung zugunsten der Integration der Bezirkszentralbibliothek in ein umfängliches Kultur- und Bildungshaus auf diesem Grundstück aus. Die Konzentration und der Zusammenschluss von Kultur-, Bildungs- und Bürgerdienstleistungen rund um das Rathaus können am besten zur Frequenz und Belebung des Bereiches am Tempelhofer Damm beitragen. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist die Integration der Polizei in diesen Kulturbaustein
nicht machbar. Selbst die angedachte Realisierung einer Nebenwache als Außenstelle hat sich als funktional und wirtschaftlich nicht tragfähig herausgestellt.
Nach intensiver Prüfung und Abwägung zahlreicher Belange, Interessen und Bedenken wurde gemeinsam mit der Polizei schließlich das landeseigene Grundstück in der Götzstraße 36 als Standort für den Neubau der Polizeidienststelle identifiziert. In Hinblick auf die oben genannten Kriterien handelt es sich bei diesen Flächen von allen untersuchten Einzelstandorten um das geeignetste Grundstück: Es liegt zentral im Planungsgebiet auf einer landeseigenen also verfügbaren, gut zugeschnittenen Fläche, ist für polizeiliche Belange gut angebunden und für alle Bürgerinnen und Bürger gut erreichbar.
Alle Anforderungen an die Umsetzung wurden in den Voruntersuchungen auf ihre Machbarkeit hin geprüft, werden aber in den nachfolgenden Planungsstufen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Bebauungsplanverfahren, im Detail untersucht. Dazu gehören unter anderem Fragen zu Erschließung, Bebaubarkeit des Grundstücks, Verkehrsabwicklung und potenziellen Lärmemissionen durch den Polizeibetrieb.
Alle geprüften Einzelstandorte können Sie der Karte entnehmen.