Plangebiet und Aufstellungsverfahren
Der Neubau der Polizeidienststelle stellt den ersten Schritt der städtebaulichen Neuordnung im Gebiet der Neuen Mitte Tempelhof dar. Angesichts des dringenden Sanierungsbedarfs, um für die Verlagerung des Polizeistandortes – als Voraussetzung für den künftigen Wohnungsbau – frühzeitig Planungsrecht zu schaffen und damit insgesamt eine zügige Gesamtentwicklung zu gewährleisten, wurde hier ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-82 wurde entsprechend geteilt. Durch seine Randlage besteht zwischen dem Grundstück Götzstraße 36 und dem übrigen Kernbereich der Neuen Mitte Tempelhof (nun Bebauungsplan 7-82a) kein unmittelbarer städtebaulicher Zusammenhang. Unabhängig davon ist das Bebauungsplanverfahren Teil des Gesamtkonzeptes für die städtebauliche Neuordnung.
Im Baugesetzbuch wird der Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung eingeräumt (§ 1 Abs. 5 BauGB). Dies ist auch das Ziel der Berliner Stadtentwicklung (s. StEP Wohnen 2030). Der Bebauungsplan 7-82b dient diesem Ziel und wurde im vom Gesetzgeber hierfür vorgesehenen so genannten beschleunigten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuchs als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt. Hierfür gelten gegenüber einem Regelverfahren besondere Regelungen. Unter anderem besteht keine Pflicht, die Umweltauswirkungen in einem formalisierten Verfahren zu ermitteln und in einem gesonderten Umweltbericht zu beschreiben und zu bewerten. Aufgrund des Vorrangs der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung gelten gem. § 13a Abs. 1 Nr. 4 BauGB zudem Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplans zu erwarten sind, als im Sinne des Baugesetzbuches (§ 1a Abs. 3 Satz
6 BauGB) als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine formelle Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung ist daher nicht erforderlich. Gleichwohl werden die Umweltbelange in die Abwägung eingestellt. Dies ist Teil der Planbegründung.
Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Nachdem die Öffentlichkeit bereits im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen umfangreich in den Prozess zur Erarbeitung des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes eingebunden war, erfolgte die formelle frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Januar und Februar 2020. Zwar kann im beschleunigten Verfahren auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit verzichtet werden, von dieser Möglichkeit wurde hier allerdings im Sinne einer umfassenden Partizipation kein Gebrauch gemacht.
Der Planungsstand aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung kann weiterhin hier abgerufen werden:
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/de/fruehbb/7-82b/
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde auch die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt (§ 4 Abs. 1 BauGB).
Auswertung der frühzeitigen Beteiligung
Alle aus der Öffentlichkeit und von Behörden und sonstigen Trägern eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und geprüft. Hierzu wurden zu Teilaspekten weitere Untersuchungen und Studien durchgeführt.
In einer vertiefenden Standortuntersuchung wurden – ergänzend zu der Standortuntersuchung, die im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen 2018 – auch aufgrund von Hinweisen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden – nochmals strukturiert und transparent geprüft, ob andere für die Polizeidienststelle geeignete Grundstücke innerhalb der Abschnittsgrenzen des Polizeiabschnitts 44 vorhanden sind. Im Ergebnis zeigte sich, dass kein anderer Standort im Abschnittsgebiet als Ersatz für die Götzstraße 6 besser geeignet ist als die Götzstraße 36.
Durch eine Machbarkeitsstudie zum Hochbau wurden – unter Berücksichtigung der beabsichtigten Festsetzungen – die wesentlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für die weitere Umsetzung geklärt. Hierdurch können auch die potenziellen Auswirkungen auf die Umgebung besser dargestellt und geprüft werden.
In diesem Zusammenhang wurden insbesondere die schalltechnischen Auswirkungen der Nutzung der Polizeidienststelle und der mögliche Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser untersucht. Darüber hinaus wurde ein Artenschutzfachbeitrag erstellt.
Unter Berücksichtigung dieser Untersuchungen/Studien wurden Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Planbegründung überarbeitet.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Im April / Mai 2021 fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Auf Basis der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Festsetzungen und Abwägung erneut geprüft. Im Ergebnis wurden die Festsetzungen und die Planbegründung an wenigen Stellen ergänzt bzw. geändert. Die Überarbeitungen haben aber nicht zu einer wesentlichen Änderung der Planung geführt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden – parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit – erneut um Stellungnahme zum überarbeiteten Bebauungsplanentwurf gebeten.