Bebauungsplanverfahren

Für das rund 62 ha große Gebiet “Neue Mitte Tempelhof” wurden von 2016 bis 2018 vorbereitende Untersuchungen (nach dem Sanierungsrecht) durchgeführt. Ergebnis war ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für die städtebauliche Neuordnung des Areals („Rochade“). Durch die Standortverlegung der öffentlichen Einrichtungen werden die öffentliche Infrastruktur im Gebiet erneuert und gleichzeitig ein relevantes Wohnbauflächenpotenzial in zentraler Lage aktiviert.
Das ISEK wurde im Juli 2018 vom Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg beschlossen. Aufgrund des Beschlusses des Senats von Berlin im September 2018 ist es verbindliche Grundlage für das Stadtumbaugebiet (heute: „Programm Nachhaltige Entwicklung“) „Neue Mitte Tempelhof“.

Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg hat im Juli 2018 mit dem Beschluss über das integrierte Stadtentwicklungskonzept „Neue Mitte Tempelhof“ auch den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 7-82 für einen rd. 10 ha großen Kernbereich am Tempelhofer Damm und an der Götzstraße gefasst.
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Umsetzung des mit dem ISEK beschlossenen städtebaulichen Konzeptes geschaffen werden.
Im Jahr 2018 wurde für das Gebiet durch den Senat von Berlin die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung festgestellt. Aufgrund dessen ist seitdem die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen für die Bebauungsplanung in diesem Bereich zuständig.

Als erster Schritt zur Umsetzung der städtebaulichen Neuordnung ist der Neubau der Polizeidienststelle erforderlich. Daher wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans 7-82 mit Beschluss der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im August 2019 in die Bebauungspläne 7-82a (Rathausumfeld bis Wohnquartier) und 7-82b (Polizeidienststelle Götzstraße) geteilt.

Nähere Informationen zum Bebauungsplan 7-82a
Nähere Informationen zum Bebauungsplan 7-82b

Bebauungsplan 7-82