Tierversuche

Die Landestierschutzbeauftragte von Berlin hat sich vorgenommen, Tierversuche in Berlin stark einzuschränken und durch tierfreie Forschungsmethoden zu ersetzen. Fast 223.000 Tiere wurden 2018 in Berlin für wissenschaftliche Versuche eingesetzt, darunter Mäuse, Ratten, Fische, Hunde und Katzen. „Solche Versuche fügen Tieren großes Leid zu und sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht begründbar“, sagt Kathrin Herrmann. Denn die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen sei gering.

Berlin ist in Deutschland nicht nur Bundeshauptstadt, sondern strebt auch an, „Hauptstadt der tierversuchsfreien Forschung“ zu werden. Das spiegelt sich auch in Zahlen wieder: Laut Recherchen von Ärzte gegen Tierversuche werden von den aktuell 29 Millionen Euro für die sogenannte bundesweite „3R-Forschung“ 8,9 Millionen Euro und somit knapp 31 % in Berlin investiert. (Ärzte gegen Tierversuche, 2021).

Das Land Berlin folgt damit dem durch die EU vorgegebenen Weg, denn diese gibt in der EU-Tierversuchsrichtlinie als letztendliches Ziel vor, „Verfahren an lebenden Tieren zu wissenschaftlichen und pädagogischen Zwecken, vollständig zu ersetzen, sobald dies wissenschaftlich möglich ist.“ (Richtlinie 2010/63/EU).

Literatur

Ärzte gegen Tierversuche (2021): Berliner Landestierschutzbeauftragte fördert NAT-Datenbank

Richtlinie 2010/63/EU zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere EUR-Lex – sa0027 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

Weiterführende Links

Internationaler Tag zur Abschaffung von Tierversuchen

NAT-Database

Fortbildungsreihe 3R der Landestierschutzbeauftragten

Pressemitteilung zum Gutachten der Landestierschutzbeauftragten und der DJGT

Gutachten der Landestierschutzbeauftragten und der DJGT

Bericht Tagesschau 20.11.2023 – Massive Verstöße in deutschen Versuchslaboren

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  • Stellungnahme der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht

    nicht barrierefrei

    PDF-Dokument (234.1 kB)

  • Zusammenfassung des geplatzten Prozesses um den Tübinger Forscher Nikos Logothetis mit rechtlicher und rechtspolitischer Würdigung

    PDF-Dokument (221.1 kB)

Weiterführende Informationen