Interview mit der Landestierschutzbeauftragten auf Radio 1
Interview mit der Landestierschutzbeauftragten zum Thema Fuchs und Fuchsbandwurm Weitere Informationen
Die gezielte Ansiedlung von Wanderfalken zur Kontrolle der Stadttaubenpopulation in Berlin erweist sich als ineffektiv und birgt hohe Risiken für die Greifvögel selbst. Experten empfehlen stattdessen alternative Maßnahmen wie betreute Taubenschläge, um die Taubenbestände nachhaltig zu regulieren.
Regierung plant Aufweichung der TierschutzVersuchstierverordnung: Erfahren Sie, welche Auswirkungen die Neuregelung auf den Umgang mit sog. Überschusstieren haben könnte und welche Kritikpunkte die Landestierschutzbeauftragten äußern.
Das Tierschutzgesetz soll reformiert werden. Bisher enthält der Reformentwurf jedoch nur minimale Verbesserungen für den Schutz der nichtmenschlichen Tiere. An vielen Stellen gibt es noch dringenden Verbesserungsbedarf. Auf einige wichtige Punkte gehen die neun Landestierschutzbeauftragten der Länder in ihrer Stellungnahme vom 06.06.2024 ein.
Die Verfütterung von Medikamenten mit dem Wirkstoff Nicarbazin (zum Beispiel des Mittels „Ovistop“) an Stadttauben, um deren Population zu reduzieren, ist abzulehnen, weil sie gegen
das Artenschutzrecht verstößt (dazu 1). Zudem würde es sich um einen genehmigungspflichtigen Tierversuch handeln (dazu 2). Ebenfalls bestehen gewichtige Bedenken an der arzneimittelrechtlichen Zulässigkeit eines solchen Vorgehens, die hier jedoch aufgrund der bereits anderweitig begründeten Rechtswidrigkeit dahinstehen können.
Der Referentenentwurf zum geplanten Berliner Schneller-Bauen-Gesetz hat die Stabstelle der LtB am 10.04.2024 erreicht. Naturschutzbelange, die durch dieses Gesetz tangiert werden, sind stets auch Belange des Artenschutzes und damit auch Belange des Tierschutzes, weshalb die späte Einbindung der LtB in die Entwicklung dieses Gesetzes kritisiert wird.
Stellungnahme der Landestierschutzbeauftragten zum Vermerk des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (erhalten am 18.7.2023): „Erteilung von Tierversuchsgenehmigungen –
Möglichkeit der Genehmigung von Rahmengenehmigungen“
Gutachten von Dr. iur. Christian Arleth (juristischer Referent der Landestierschutzbeauftragten) in Zusammenarbeit mit (extern) Dr. med. vet. Jens Hübel (z.B. Zier-, Zoo- und Wildvögel), Tierärztliche Beratung, Gutachten und Forschung mit den Schwerpunkten Vögel (inkl. Nutzgeflügel), Tierschutz, Tierversuche:
(A) Existieren rechtliche Pflichten des Staates im Zusammenhang mit den Herausforderungen der dauerhaften tierschutzrechtlichen Problematik bei sogenannten „Stadttauben“ (columba livia forma domestica)?
(B) Wenn ja, bei welchen Behörden liegen die Zuständigkeiten für die Erfüllung dieser Pflichten im Land Berlin?
Die Stadt Limburg plant, durch einen Falkner Stadttauben töten zu lassen. Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT)hat diese fatale Meldung zum Anlass genommen, ausführlich zur Rechtswidrigkeit der Tötung von Tauben Stellung zu nehmen.
Stellungnahme zu drängenden Tierschutzproblemen und tierschutzpolitische Forderungen der Berliner Landestierschutzbeauftragten Frau Dr. Kathrin Herrmann im Bundesland Berlin
Anlässlich der Überarbeitung des Tierschutzgesetzes sowie der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung haben die Landestierschutzbeauftragten eine gemeinsame fachliche Stellungnahme mit konkreten Änderungsvorschlägen der tierschutzrechtlichen Regelungen erarbeitet und am 13.01.2023 an Bundesminister Özdemir gesendet. Die ausführliche Stellungnahme können Sie hier lesen.
Stellungnahme der LTB zur Bundesratsinitiative von Berlin und Brandenburg zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung im Hinblick auf die Diensthundeausbildung.
Die Senatsvorlage zur Änderung des § 2 Abs. 5 der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHundeV) ist abzulehnen, da sie in mehrerlei Hinsicht rechtswidrig – insbesondere verfassungswidrig – wäre.
Stellungnahme von Dr. Christoph Maisack, 1. Vorsitzender der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) e.V., zum Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gg. Deutschland wg. fehlerhafter Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie (Richtlinie 2010/63/EU) (Nov. 2022)
Dr. Kathrin Herrmann
Wir sind gerne für Sie erreichbar, bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Bei Presseanfragen:
E-Mail
Telefon: 90 254 76 00