Das Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes v. 18. 6. 2021 (BGBl. I Nr. 34 S. 1828) ist mit der ausdrücklichen Zielsetzung erlassen worden, „die vollumfängliche Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU in das deutsche Recht sicherzustellen“ und „die von der EU-Kommission in deren Schreiben v. 25. 7. 2019 vorgetragenen Umsetzungsdefizite zu beseitigen“ (Bundesregierung in: BT-Drs. 19/27629 S. 1). Gleiches gilt für die Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung durch Verordnung v. 11. 8. 2021 (BGBl. I Nr. 54 S. 3570). Trotzdem bestehen zahlreiche Umsetzungsdefizite weiterhin fort. Die schwerwiegendsten davon werden in der Stellungnahme vom 28.02.2022 aufgelistet.
Weiterhin schwerwiegende Verstöße im deutschen Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Versuchstierverordnung
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Stellungnahme der Tierschutzbeauftragten: Weiterhin schwerwiegende Verstöße im deutschen Tierschutzgesetz und in der Tierschutz-Versuchstierverordnung gegen die Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie 2010/63/EU
Tierschutzbeauftragte des Landes Berlin
Dr. Kathrin Herrmann
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