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Beschwerde an die Heimaufsicht
Trotz regelmäßiger Prüfung durch die Heimaufsicht kann es in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen zu Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Nutzerinnen und Nutzer kommen. Betroffene können sich für Hinweise und Beschwerden an die Heimaufsicht wenden. Weitere Informationen