Heimaufsicht

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Arzt hilft Rentner beim Aufstehen

Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Die Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit der Berliner Heimaufsicht sind das Wohnteilhabegesetz und die dazugehörenden Rechtsverordnungen. Als Aufsichtsbehörde überwacht die Heimaufsicht, ob die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Leistungserbringung in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen eingehalten werden.

Paragraph

Wohnteilhabegesetz

Das Wohnteilhabegesetz – WTG 2021 regelt die ordnungsrechtlichen Anforderungen an Leistungsanbieter zum Schutz von älteren oder pflegebedürftigen volljährigen Menschen und von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen leben und dort Pflege- und Betreuungsleistungen erhalten.

Die Rechtsverordnungen Wohnteilhabe-Personalverordnung, Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung und die Wohnteilhabe-Bauverordnung gelten weiter fort.

Hande Komunikation

Beschwerde an die Heimaufsicht

Trotz regelmäßiger Prüfung durch die Heimaufsicht kann es in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen zu Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Nutzerinnen und Nutzer kommen. Betroffene können sich für Hinweise und Beschwerden an die Heimaufsicht wenden. Weitere Informationen

3D Mensch mit einem "i" für Information

Zu den Prüfberichten der Heimaufsicht

Die Heimaufsicht ist verpflichtet, Prüfberichte über die Ergebnisse der von ihr durchgeführten Prüfungen zu erstellen und diese Prüfberichte zu veröffentlichen. Die Seite der veröffentlichten Prüfberichte wird regelmäßig aktualisiert. Weitere Informationen

Alte Frau hält Hand hoch Stop zur Gewalt in der Pflege

Gewalt an Pflegebedürftigen

Was können Sie tun? Das Netzwerk Gewalt in der Pflege hat einen Flyer veröffentlicht, der Ihnen verschiedene Ansprechpersonen bietet. Weitere Informationen

Close-up partial view of nurse and senior patient holding hands

Vertrauensstelle für Pflege-Wohngemeinschaften

Die Vertrauensstelle „Wohnen Pflege Gemeinschaft – für gelebte Selbstbestimmung durch Sozialraumintegration und Teilhabe“ unter Trägerschaft des Vereins für Selbstbestimmtes Wohnen im Alter (SWA e.V.) hat ihre Arbeit aufgenommen und steht Pflege-Wohngemeinschaften und Interessierten zur Seite. Weitere Informationen

Pulsmesser Krankenhaus

Pflege- und Intensivpflege- Wohngemeinschaften nach §§ 5 und 6 WTG

 Mann im Rollstuhl

Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen nach § 7 WTG

3D-Ordnersymbol mit zwei Pfeilen

Downloads

Publikationen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Durchführung der Prüfungen sowie für die Erstellung und Veröffentlichung von Prüfberichten. Die Prüfrichtlinien können im Bereich Downloads heruntergeladen werden. Weitere Informationen

FAQ Holzwürfel

FAQ (Fragen und Antworten)

Die Umsetzung der Neufassung des Wohnteilhabegesetzes 2021 stellt sämtliche Akteure vor viele Fragen. Antworten auf die häufigsten Fragen ergeben sich im Umsetzungsprozess und werden regelmäßig dem neuesten Kenntnisstand entsprechend angepasst. Vielleicht finden Sie die Antwort für Ihre Frage bereits. Weitere Informationen

Büroordner

Tätigkeitsberichte der Heimaufsicht Berlin nach § 10 Abs. 6 WTG

Gemäß dem Wohnteilhabegesetz erstellt die Heimaufsicht jährlich einen Tätigkeitsbericht. Weitere Informationen

Puzzleteile vier Farben

Externe Links

Externe Links zu ausgewählten Internetseiten der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie weiterer Informations- und Beratungsstellen. Weitere Informationen