Weitere Hinweise finden Sie auch auf dem Merkblatt der Berliner Tierärztekammer und unter berlin.de/ukraine.
Tierversuchsvorhaben
Ukrainische Geflüchtete mit Tieren
Bild: creativenature.nl/Fotolia.com
Tierversuche sind gemäß § 8 Tierschutzgesetz (TierSchG) grundsätzlich genehmigungspflichtig. Unter bestimmten Bedingungen ist nur eine Anzeige gemäß § 8a TierSchG erforderlich. Tierversuche dürfen in jedem Fall nur dann durchgeführt werden, wenn sie zu einem der im § 7a Abs. 1 TierSchG genannten Zwecke unerlässlich, das heißt alternativlos und ethisch vertretbar sind.Vor der Durchführung von Tierversuchen muss ein Antrag auf Genehmigung an die zuständige Behörde gerichtet werden. Anzeigen müssen 20 Tage vor Beginn der Vorhaben der Behörde vollständig vorliegen. Für die Beantragung bzw. Anzeige finden Sie entsprechende Formulare zum Herunterladen auf dieser Seite.
Die Einrichtungen, an denen Tierversuche durchgeführt und Versuchstiere gehalten werden, müssen eine/n oder mehrere Tierschutzbeauftragte benennen. Alle Anträge und Anzeigen sollen über die Tierschutzbeauftragten an die zuständige Behörde gerichtet werden. Über alle Tierversuche sind Aufzeichnungen nach § 9 TierSchG i.V.m. § 29 Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV) zu führen.
Wo ist das geregelt?
Grundsätzlich sind sämtliche Vorgaben zu Tierversuchen national im TierSchG, der TierSchVersV und auf EU-Ebene in der Richtlinie 2010/63/EU geregelt. Darüber hinaus gibt es noch einige andere relevante tierschutzrechtliche Regelungen, u.a. die Tierschutz-Hundeverordnung, und andere betroffene Rechtsgebiete, z. B. das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung.
Was ist bei der Planung zu berücksichtigen?
Grundlegend müssen Tierversuche so geplant werden, dass- die den Tieren zuzufügenden Schmerzen, Leiden und Schäden,
- die Zahl der verwendeten Tiere und
- die artspezifische Fähigkeit der verwendeten Tiere, unter den Versuchseinwirkungen zu leiden,
auf das unerlässliche Maß beschränkt werden. Darüber hinaus ist bei der Planung immer der aktuelle Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Grunde zu legen und möglichen Ersatz- und/oder Ergänzungsmethoden jeder Zeit Vorrang zu geben.
Bitte beachten Sie bei der Versuchsplanung auch die Hinweise in der Veröffentlichung Statistical review of animal trials-A guideline und den dazugehörigen “UserGuide for Biometric Planning of Animal Trials”.
Weitere Hilfestellung für die Projektplanung finden Sie u.a. auch in folgenden Artikeln:
- EU Arbeitspapier über einen Rahmen für die Bewertung des Schweregrads inkl. Beispielen
- Die drei Rs – Hintergrund, Rechtsgrundlagen und deren Umsetzung in der Tierversuchsplanung in Deutschland
- PREPARE (Planning Research and Experimental Procedures on Animals: Recommendations for Excellence) guidelines
Wo kann ich mich informieren?
Die Dokumente auf dieser Seite bieten einen umfassenden Überblick zu allen notwendigen Formularen und Informationen für die Antragstellung/Anzeige beim LAGeSo.
Darüber hinaus informieren u.a. die EU Kommission und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft über aktuelle Themen zum Schutz von zu wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren.
Formulare und Merkblätter
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Deckblatt zum Tierversuchsvorhaben
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Anlage 1: Geplantes Tierversuchsvorhaben
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Anlage 2: Personelle Voraussetzungen
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Anlage 3: Einverständniserklärung: Versand von antragsrelevanten Dokumenten per E-Mail
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Anlage 4: Formblatt Angaben zur Biometrischen Planung
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Merkblatt Score Sheet
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Beispiel‐Score Sheet für einen Versuch mit dem Schweregrad „mittel“
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Hinweise der Tierversuchskommission zur Antragstellung
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Antrag auf Änderung eines Tierversuchsvorhabens
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Antrag auf Änderung des Leiters oder Stellvertreters eines Tierversuchsvorhabens
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Antrag auf Änderung des Personals eines Tierversuchsvorhabens
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Antrag auf Verlängerung eines Tierversuchsvorhabens
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Merkblatt - Rückblickende Bewertung gemäß § 35 Tierschutz-Versuchstierverordnung
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Merkblatt zur Ausschöpfung zugänglicher Informationsmöglichkeiten nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1b TierSchG
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Formblatt: Angaben für die rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben gemäß § 35 TierSchVersV
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Formblatt Abschlussbeurteilung genetisch veränderter Zuchtlinien
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Personenbogen
nicht Barrierefrei
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Aufzeichnungen nach § 29 TierSchVersV NEU
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Ergänzungsantrag nach neuem Recht für bereits genehmigte TVs
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Dienstgebäude
Verkehrsanbindungen
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S-Bahn
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S Bellevue
- S3
- S5
- S7
- S9
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S Bellevue
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U-Bahn
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U Turmstr.
- U9
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U Birkenstr.
- U9
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U Turmstr.
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Bus
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Lübecker Str.
- 123
- M27
- 101
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Kleiner Tiergarten
- 187
- 245
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Wilsnacker Str.
- 123
- M27
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Lübecker Str.
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Tram
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Lübecker Str.
- M10
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Kriminalgericht Moabit
- M10
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U Turmstr.
- M10
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Lübecker Str.