Im Landesamt für Gesundheit und Soziales werden im Bereich des Ökorechts Aufgaben für das Land Berlin übernommen, besonders die Überwachung der Kontrollstellen, der Gastronomie, der Lebensmittel herstellenden Betriebe, der Landwirtschaft und bei Bio-Importen.
Zu unseren Aufgaben im Fachgebiet Ökokontrolle gehören unter anderem:
• Behördliche Überwachung im Bereich EU-Öko-Kontrollen (Durchführung einschließlich Überwachung der Einhaltung einschlägiger EU-Verordnungen wie u.a. 2018/848, 2017/625 und der dazu erlassenen Rechtsakte sowie nationaler Vorschriften wie u.a. Öko-Landbaugesetz und dazugehöriger Rechtsverordnungen)
• Verfolgung von Verstößen gegen das Öko-Recht, Bearbeitung von Anträgen der dem Öko-Kontrollverfahren unterfallenden Unternehmen auf Ausnahmegenehmigungen und auf Anerkennung von Vorbewirtschaftungszeiten
• Markt- und Missbrauchskontrollen von Groß- und Einzelhandelsunternehmen, Bio- und Wochenmärkten hinsichtlich der Kennzeichnung ökologisch erzeugter Lebensmittel, Verwaltungshandeln zur Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes
• Überwachung der staatlich zugelassenen Öko-Kontrollstellen und der Importe ökologischer Erzeugnisse aus Drittländern