Welche Produkte müssen mit dem EU-Logo gekennzeichnet werden?
Die Verwendung ist verpflichtend bei allen vorverpackten Lebensmitteln, die als Bio-Produkte an den Endverbraucher*Innen abgegeben werden.
Welche Produkte dürfen mit dem EU-Logo gekennzeichnet werden?
• importierte Produkte
• nicht vorverpackte Bio-Produkte
Welche Produkte dürfen nicht mit dem EU-Logo kennzeichnen?
• Produkte mit weniger als 95 % Bio-Zutaten
• Produkte, für die die Bio-Vorschriften nicht gelten, z.B. Kosmetika, Erzeugnisse aus Jagd und Fischerei, Textilien, Holzprodukte
• sogenannte Umstellungsprodukte (das sind Produkte, welche die spezifischen Umstellungszeiten, die der ökologischen Erzeugung vorzuschalten sind, noch nicht fertig durchlaufen haben.)
Wo kann ich mich informieren?
Zusätzlich informieren die EU-Kommission,
https://agriculture.ec.europa.eu/farming/organic-farming_de
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landbau/oekologischer-landbau_node.html
die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
https://www.ble.de/DE/Startseite/startseite_node.html
und das Informationsportal der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
https://www.oekolandbau.de/
über aktuelle Themen zum ökologischen Landbau.