Das Aufgabengebiet Umweltbezogener Gesundheitsschutz unterstützt die Behörden bei der Bewertung von Gesundheitsrisiken. Im Vordergrund steht dabei das Vorsorgeprinzip, das durch vielfältige Präventionsmaßnahmen dazu beträgt, Risiken und Gefahren für die menschliche Gesundheit rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu verhindern.
So werden u.a. auch Stellungnahmen gemäß des Umweltverträglichkeitsgesetzes bei Bauleitplänen wahrgenommen.