Berufsbild und Rechtsgrundlagen
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten diagnostizieren, heilen oder lindern psychische und psychosomatische Störungen mit Krankheitswert bei Patienten, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mittels wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten sind häufig in eigenen Praxen tätig. Sie arbeiten ebenfalls in Krankenhäusern, psychosomatischen Einrichtungen oder psychiatrischen Kliniken. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Hochschulen sowie Beratungseinrichtungen.
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung, einschließlich der staatlichen Prüfung, der Anerkennung ausländischer Ausbildungen und die Berufsausübung sind
das Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)
Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform mindestens drei Jahre (mindestens 4.200 Stunden), in Teilzeitform mindestens fünf Jahre, und besteht aus
- einer praktischen Tätigkeit,
- einer theoretischen Ausbildung,
- einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlungen unter Supervision,
- einer Selbsterfahrung, die die Ausbildungsteilnehmer zur Reflexion eigenen therapeutischen Handelns befähigt und
- der staatlichen Prüfung.
- eine an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt oder
- die an einer staatlich oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik.
Die Ausbildung wird an Hochschulen oder an anderen Einrichtungen vermittelt, die als Ausbildungsstätten für Psychotherapie oder als Ausbildungsstätten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie staatlich anerkannt sind.
Prüfung
Die (staatliche) Prüfung wird vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin abgelegt. Sie umfasst
- einen schriftlichen Teil und
- einen mündlichen Teil.
Berufsausübung
Wer in Deutschland die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin“ oder „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut“ ausüben will, bedarf der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut.