Wenn Sie sich zum Ersten, Zweiten oder Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anmelden oder die Approbation als Ärztin oder Arzt beantragen möchten, ist dies ausschließlich über eine elektronische Anmeldung im geschützten Postfach (Online-Anmeldung) möglich. Sie füllen in aller Ruhe Ihren Antrag am PC aus und werden dabei von dem Programm informiert und geführt. Das Programm prüft, ob Ihre Angaben plausibel sind oder offensichtliche Fehler enthalten. Das ermöglicht eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrages. Nachdem Sie den Antrag für Ihre Unterlagen ausgedruckt haben, übermitteln Sie abschließend Ihre Daten verschlüsselt über das Internet an das Landesprüfungsamt und erhalten sofort eine E-Mail-Bestätigung über den Eingang Ihres Antrages beim LPA. Diese E-Mail enthält eine Anlage, die Sie unbedingt ausdrucken, unterschreiben und mit allen erforderlichen Unterlagen und Nachweisen (im Original oder beglaubigter Kopie) zeitnah und ausschließlich per Post an das Landesprüfungsamt übersenden.
Wichtig: Sie erhalten für die Registrierung eine E-Mail und auch für die erfolgte Anmeldung zur Prüfung.
Jedem Prüfling steht im Online-Verfahren ein elektronisches Postfach (persönlicher geschützter Bereich) zur Verfügung. Über dieses Postfach erhält er während des gesamten Prüfungsverfahrens Zulassungsbescheide, Prüfungsladungen, Gebührenbescheide u.a. sicher und schnell „auf kurzem Weg“ ohne lange Postlaufzeiten.
Die elektronische Prüfungsanmeldung bzw. Approbationsbeantragung hat viele Vorteile. Nicht nur das Ausfüllen des Antrages ist einfacher und die Übermittlung Ihrer Daten schneller und jederzeit möglich. So können Sie Ihre rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung bis spätestens 10. Januar bzw. 10. Juni des Jahres problemlos einhalten. Alle später eingehenden Anträge werden grundsätzlich nicht angenommen.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass Sie sowohl für die Anmeldung im Online-Portal sowie für jeden eingereichten Antrag eine E-Mail-Bestätigung mit Vorgangsnummer über den Eingang beim Landesprüfungsamt erhalten und nur so sicher sein können, dass der Antrag erfolgreich übermittelt wurde. Sollten Sie keine E-Mail-Bestätigung erhalten, war die elektronische Übermittlung Ihres Antrages nicht erfolgreich. Bitte verwechseln Sie die E-Mail bezüglich der Bestätigung über das eingerichtete elektronische Postfach nicht mit der E-Mail, die die erfolgreiche Übermittlung Ihres Antrages bestätigt.
Bitte beachten Sie unbedingt auch die pdf-Datei Hinweise zum Ablauf der Online-Anmeldungen für Medizin
Nachfolgend gelangen Sie zu den einzelnen Prüfungsabschnitten sowie zu den dazugehörigen wichtigen Hinweisen, die Sie unbedingt lesen sollten: