Berufsbild
Die Ausbildung zur Medizinphysikerin/zum Medizinphysiker dient der Heranbildung praktisch und theoretisch qualifizierter Physikern, die Partner des Arztes sind und durch ihre Tätigkeit Mitverantwortung für den Patienten tragen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnung „Medizinphysiker/Medizinphysikerin“.
Ausbildung
Im Land Berlin richtet sich die Ausbildung nach dem o.g. Gesetz.
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Nach § 2 Abs. 1 dieses Gesetzes erhält auf Antrag die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung, wer nachweist, dass er
- ein Studium der Physik oder einer Ingenieurwissenschaft mit physikalisch-technischer Richtung an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat,
- drei Jahre auf dem Gebiet der medizinischen Physik berufspraktisch tätig war,
- an einer wissenschaftlichen Hochschule ein mindestens 360 Stunden umfassendes
a) weiterbildendes Studium der medizinischen Physik während der berufspraktischen Tätigkeit nach Nummer 2 oder
b) Ergänzungsstudium der medizinischen Physik
erfolgreich abgeschlossen hat.