Hinweise zum Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Medizinphysikerin/ Medizinphysiker

Antrag

Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Medizinphysikerin/Medizinphysiker wird nur auf Antrag erteilt. Der Antrag ist unter Verwendung des hierfür bereitgestellten Formulars zu stellen.

Zuständigkeit

Eine Zuständigkeit des Landesamts für Gesundheit und Soziales Berlin ist dann gegeben, wenn das Weiterbildungsstudium/Ergänzungsstudium in Berlin abgeschlossen wurde und/oder ein Wohnsitz im Land Berlin besteht. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.

Einzureichende Unterlagen

Dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung sind beizufügen:

  1. Lebenslauf unter Berücksichtigung des Ausbildungsganges;
  2. Geburtsurkunde, ggf. Namensänderungsurkunde (z.B. Heiratsurkunde)
  3. amtliches Führungszeugnis,
  4. Erklärung darüber, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist,
  5. ärztliche Bescheinigung, in der die gesundheitliche Eignung zur Medizinphysikerin/ zum Medizinphysiker bestätigt wird
  6. Nachweise Studienabschluss
  7. Nachweis Weiterbildung

Kopien

Da alle vorstehend genannten Unterlagen im Landesamt für Gesundheit und Soziales verbleiben müssen, reichen sie die Unterlagen als amtlich beglaubigte Fotokopien ein. Bei Vorlage des Originals und einer (gut lesbarer) Kopie ist auch im Landesamt für Gesundheit und Soziales eine Beglaubigung möglich.

Nachweis Studienabschluss

Der erfolgreiche Abschluss eines Physikstudiums oder eines Studiums der Ingenieurwissenschaft mit physikalisch-technischer Richtung an einer Hochschule ist nachzuweisen.

Nachweis Weiterbildung

Nachzuweisen sind

  • eine mindestens dreijährige berufspraktische Tätigkeit sowie
  • ein an einer wissenschaftlichen Hochschule erfolgreich abgeschlossenes, mindestens 360 Stunden umfassendes weiterbildendes Studium der medizinischen Physik oder ein Ergänzungsstudium der medizinischen Physik (während der berufspraktischen Tätigkeit oder im Anschluss daran).

Führungszeugnis

Das behördliche Führungszeugnis kann in Berlin bei jeder Meldestelle (Bürgerbüro) beantragt werden. Als Verwendungszweck ist „Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Medizinphysikerin/Medizinphysiker“ anzugeben und die Meldestelle um unmittelbare Übersendung an das Landesamt für Gesundheit und Soziales, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin, zu bitten.

Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein.

Erklärung „Strafverfahren“

Die Erklärung über ein mögliches gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches bzw. berufsrechtliches Ermittlungsverfahren ist auf dem mit dem Antrag zur Verfügung gestellten Formular abzugeben.

Ärztliches Attest

Die ärztliche Bescheinigung kann auf dem im Internet zur Verfügung gestellten Vordruck abgegeben werden und darf bei Antragstellung nicht älter als ein Monat sein .

Gebühr

Die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung ist nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils geltenden Fassung der Verordnung.

Zustellung

Die Erlaubnis wird durch „Förmliche Zustellung“ per Zustellungsurkunde an die im Antrag angegebene Anschrift übersandt. Sie kann auch persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person (Vollmacht muss vorliegen) bei der zuständigen Stelle abgeholt werden.

  • Gebührenübersicht (Regelgebühren) auf der Grundlage der Gesundheits- und Pflegewesengebührenordnung

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