Online Dienstleistungen

Computertastatur

Digitale Meldebescheinigung

Seit dem 8. November 2023 stellt das Land Berlin die Meldebescheinigung digital und kostenfrei zur Verfügung. Diese vollautomatische und digitale Variante bringt klare Vorteile mit sich.
Neben der Gebührenfreiheit für Bürgerinnen und Bürger ermöglicht die digitale Meldebescheinigung den direkten Zugriff auf die hinterlegten Meldedaten und eine sofortige Bereitstellung als Bescheinigung.
Bislang wurden in Berlin jährlich etwa 137.000 Meldebescheinigungen auf Antrag manuell erstellt und per Post versandt bzw. vor Ort im Bürgeramt persönlich ausgehändigt. Mit der Automatisierung des Prozesses werden Kapazitäten für andere Bürgerdienstleistungen frei.
Das LABO ist die technisch verantwortliche Stelle für das größte Melderegister in Deutschland und war als solche an dem von der Senatskanzlei geleiteten Projekt zur Einführung der digitalen Meldebescheinigung (ProDigMeldB) maßgeblich beteiligt.

Einführung des ePayments im Standesamt I in Berlin

Aufgrund der Besonderheiten des Standesamts I in Berlin als Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland kann die Ermittlung der zu zahlenden Verwaltungsgebühren nicht im Onlineantrag für Urkundenanforderungen erfolgen, wie dies von anderen Behörden und auch den Berliner Bezirksstandesämtern praktiziert wird.
Daher wurde mit zwei Jahren Vorlaufzeit für die Planung und Realisierung am 05.12.2022 das sog. „nachgelagerte ePayment“ im Standesamt I in Berlin eingeführt. Das bedeutet, der Antrag wird elektronisch gestellt unter Angabe eines voraussichtlich zu zahlenden Gebührenbetrages, der im Laufe der Bearbeitung aufgrund der Umstände des Einzelfalls in vielen Fällen nach oben oder unten korrigiert wird. Kundinnen und Kunden erhalten, generiert über das Fachverfahren, einen Link per E-Mail zu einer Bezahlseite auf Berlin.de, auf der die Bezahlung der Gebühren elektronisch vorgenommen werden kann.
Da die Betroffenen oft im Ausland wohnen und die Überweisungsgebühren ausländischer Banken im Verhältnis zum Überweisungsbetrag hoch sind, wurde diese neue Möglichkeit sehr gut angenommen. Circa 75 % aller Urkundenanforderungen und 50 % aller übrigen Eingänge werden mit ePayment bezahlt.

Umsetzung der 4. Stufe i-Kfz

Nach den gelungenen Umsetzungen der i-Kfz-Stufen 1-3 konnte die Zulassungsbehörde im LABO Berlin im Jahr 2023 auch die 4. Stufe der Online-Zulassung erfolgreich etablieren.
Damit ist es nunmehr auch juristischen Personen möglich, Zulassungsvorgänge in eigener Sache online zu beantragen.
Mit Einführung der 4. Stufe i-Kfz können jetzt Berliner Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter erstmalig online zugelassene Fahrzeuge sofort in Betrieb nehmen, ohne die Zustellung von Zulassungsdokumenten abwarten zu müssen.
Im Jahr 2023 hat das LABO Berlin mit fast 45.000 Online-Zulassungsanträgen, ca. 22.000 Online-Anträgen für Feinstaubplaketten und ca. 4.700 Online-Anträge auf Halterauskünfte eine Vielzahl der online Dienstleistungen im Land Berlin bearbeitet.

Inbetriebnahme Großkundenschnittstelle

Gleichzeitig mit der Einführung der 4. Stufe der Online-Zulassung wurde die sog. Großkundenschnittstelle implementiert.
Damit ist es jetzt großen gewerblichen Zulassungsdiensten, Autohäusern, Flottenbetreibern etc. möglich, auch eine große Anzahl an Fahrzeugen online und im Rahmen der automatisierten Verarbeitung zuzulassen bzw. abzumelden, ohne die Zulassungsstellen vor Ort aufsuchen zu müssen.

EfA – Einer für Alle

Im Jahr 2022 wurde die Einführung von Online-Anträgen für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der EfA – Nachnutzung (EfA = Einer für Alle; ein Bundesland entwickelt, andere Bundesländer nutzen nach) durch entsprechende Verträge im LABO initiiert. Ein bedeutender Meilenstein wurde im März 2024 erreicht, als die Einführung eines Online-Antrags für die Personenbeförderung erfolgte. Weitere Schritte stehen bevor, darunter die Einführung von Online-Anträgen für die Erteilung von Fahrerlaubnissen und Fahrtenschreiberkarten für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer im Laufe des Jahres 2024. Die Option von zu Hause aus Anträge digital übermitteln zu können, bietet den Bürgerinnen und Bürgern mehr Komfort und Flexibilität bei der Antragstellung und markiert einen wichtigen Fortschritt in der Vereinfachung und Modernisierung der behördlichen Abläufe im Bereich der Personenbeförderung und Fahrerlaubnisse.

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