Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) 1 und ihre Familienangehörigen genießen Freizügigkeit und haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
Dasselbe gilt für Angehörige der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) 2 und ähnlich auch für Staatsangehörige der Schweiz.
1 Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
2 Norwegen, Island und Liechtenstein
Überblick
Einreise und Aufenthalt
Arbeiten
Recht auf Daueraufenthalt
Freizügigkeitsbescheinigung
Integrationskurs
Staatsangehörige der Schweiz und ihre Familienangehörigen
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union – Brexit