Das Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der Politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) entstand als eine Art Anschlussgesetz zum Bundesentschädigungsgesetz (BEG). Absicht war und ist es hierbei, jenen Verfolgtengruppen noch Hilfe zukommen zu lassen, die vom BEG nicht bedacht worden sind. Ebenso wurden auch Verfolgungstatbestände aufgenommen, die das BEG ungewürdigt gelassen hatte. Das PrVG ist ein Gesetz des Landes Berlin (Landesrecht) und gilt somit nur in diesem Bundesland. Seine Antragsmöglichkeiten und Leistungen sind deshalb bis auf wenige Ausnahmen an einen Wohnort und ständigen Aufenthalt im Land Berlin gebunden.