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Anspruch auf Versorgung haben Männer ab dem 65. Lebensjahr sowie Frauen ab dem 60. Lebensjahr, die als Verfolgte im Sinne des PrVG anerkannt sind und ihren Wohnsitz und ständigen Aufenthalt im Lande Berlin haben. Vor dem Erreichen der Altersgrenze besteht die Möglichkeit, vorzeitige Versorgung wegen Erwerbsunfähigkeit zu beantragen.
Folgende Versorgungsleistungen können gewährt werden:
Rentenversorgung (monatlich)
Die PrVG-Versorgung besteht im wesentlichen aus einer monatlichen Rentenzahlung. Es gibt die Grundrente in Höhe von zur Zeit monatlich 385,04 EUR und die Ausgleichsrente für Alleinstehende in Höhe von zur Zeit monatlich 881,32 EUR und für Verheiratete oder bei bestehender Lebenspartnerschaft in Höhe von zur Zeit monatlich 1.041,73 EUR. Die Höhe der Rente richtet sich nach dem vorhandenen Einkommen des Verfolgten und ggf. des Ehegatten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Hinterbliebenenrenten gewährt werden.
Pflegezulage
Rentenberechtigte Verfolgte, die so hilflos sind, dass sie ohne fremde Hilfe und Pflege nicht bestehen können, erhalten eine Pflegezulage (monatlich zur Zeit 193,27 EUR).
Taschengeld
Ein Taschengeld (monatlich zur Zeit 152,88 EUR) wird PrVG-Rentenberechtigten gewährt, die sich auf Kosten des Sozialhilfeträgers in stationärer Altenpflege befinden.
Sterbegeld
Anspruch auf Sterbegeld haben der Ehegatte und die Kinder, wenn sie mit dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Die Höhe umfasst das Dreifache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrages.
Das bearbeitende Sachgebiet nach dem PrVG (Betreuungs- bzw.- Rentenverfahren) ergibt sich aus den Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Antragsteller.