Aktuelles für Familien

Bild zum Super Ferien Pass 2024 25

Der neue SUPER-FERIEN-PASS 2024/25

Super Ferien in Berlin – mit dem Super-Ferien-Pass bedeutet das jede Menge Action und Erholung: Schwimmbad, Hochseilgarten, Tanzkurs, Workshops, Naturkundemuseum, Boulderhalle, Konzerte oder Theater und noch so vieles mehr. Und das alles muss nicht teuer sein!

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket kannst Du dir den Kaufpreis erstatten lassen.

Der Super-Ferien-Pass ist in drei Kategorien eingeteilt:

Badekarte: An Ferientagen kostenlos schwimmen gehen.

Coupons: Erhalte vergünstigte Eintritte oder Rabatte.

Verlosungen: Gewinne Freikarten für tolle Ausflüge und Veranstaltungen oder Workshops.

Alle Berliner Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre können den Pass nutzen. Zum Preis von neun Euro gibt es den Pass u.a. bei den Berliner Bäderbetrieben, den Bürgerämtern oder bis zum Ende der Sommerferien in allen REWE-Filialen.

Gut zu wissen: Die Gültigkeit endet nicht nach den Sommerferien – Du kannst die Angebote an allen Ferientagen bis einschließlich der Osterferien 2025 nutzen.

Das vollständige Programm, alle Vorteile und Bedingungen kannst Du nachlesen auf der Super-Ferien-Pass-Seite.

Und aufgepasst: Das Jobcenter erstattet Dir sogar die Kosten. Für den Super-Ferien-Pass reicht der Kaufbeleg oder die Quittung als Nachweis aus. Wichtig ist, dass der Name des Kindes/Jugendlichen auf dem Beleg steht. Also los geht‘s und schöne Sommerferien!

Familienbüro

Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Familie
Als Eltern stehen Sie in jedem Lebensalter Ihres Kindes immer wieder vielen Fragen und Entscheidungen gegenüber. Wir informieren und beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Familie!
Das Familienbüro wendet sich an alle (werdenden) Eltern im Bezirk Steglitz-Zehlendorf.

Die Angebote des Familienbüros sind vertraulich, angebotsneutral und kostenfrei.

Nähere Informationen sind unter folgendem Link zu finden:

https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/jugendamt/angebote-fuer-kinder-jugendliche-und-familien/familien/artikel.416010.php

Bildung und Teilhabe (BuT)

Kinder aus Familien mit geringem Einkommen haben einen Anspruch auf Bildung und aufs Mitmachen (Teilhabe). Sie erhalten Leistungen für das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita, für den persönlichen Schulbedarf und die erforderlichen Fahrtkosten für den Schulweg. Wenn sie für ihr Lernziel eine Förderung außerhalb der Schule benötigen, profitieren sie ebenfalls von den Leistungen aus dem Bildungspaket. Und sie können im Sportverein, in der Musikschule oder bei kulturellen Aktivitäten mitmachen und bei Ausflügen der Schule oder der Kita dabei sein.

Folgende Leistungen können beantragt werden:
• Mittagessen in Kitas, Schulen oder Horten
• Persönlicher Schulbedarf
• Lernförderung (Nachhilfe)
• Teilnahme an Ausflügen in Kita oder Schule
• Teilnahme an mehrtägigen Kita- oder Klassenfahrten
• Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (z.B. Beiträge für Vereine oder Kurse, Ausstattungsgegenstände, z.B. Fußballschuhe)
• Fahrtkosten zur Schule (ermäßigtes Schülerticket der BVG)

Für die Leistungen Mittagessen, Lernförderung, Ausflüge und Fahrtkosten zur Schule wird bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen ein „berlinpass-BuT“ ausgestellt, der dann bei den Schulen oder Kitas bzw. bei der BVG (für das ermäßigte Schülerticket) vorgelegt werden kann.

Der Bereich Wohnen ist nur zuständig für Kinder, die Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen. Anspruchsberechtigt sind aber auch Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen. Für diese Kinder ist aber das Amt zuständig, von dem die Sozialleistung gezahlt wird (Jobcenter, Sozialamt).

Die Leistungen werden für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, aber nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wer BAföG bezieht, erhält in der Regel keine Leistungen aus dem Bildungspaket.

Flyer zum Download.

  • Flyer BuT ab 16.01.2023

    PDF-Dokument (242.1 kB)

  • Flyer BuT ukr

    PDF-Dokument (187.3 kB)

  • Flyer BuT eng

    PDF-Dokument (1.1 MB)

Wichtiger Hinweis zu Veranstaltungen der BCA

Sie möchten an passenden Events teilnehmen? Dann schauen Sie bitte gern regelmäßig unter der Rubrik „Veranstaltungen.

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

Um die Chancengleichheit von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt zu unterstützen und zu fördern, steht Ihnen die BCA des Jobcenters Berlin Steglitz-Zehlendorf als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die BCA berät Sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
  • beruflicher Einstieg und Wiedereinstieg von Frauen und Männern
  • Unterstützungsmöglichkeiten für Alleinerziehende
  • Situation am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt von Frauen und / oder Männern und Frauen mit mindestens einem Kind
  • Arbeitszeitgestaltung entsprechend der Anforderungen am Arbeitsmarkt
  • Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Förderung Gender Mainstreaming
  • Weiterleitung an geeignete Netzwerkpartner*innen sowie die Recherche nach familienfreundlichen Angeboten im Bezirk

Wie erreichen Sie die BCA?

Per Post:
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf
Birkbuschstr. 10
12167 Berlin

Per Mail:
Jobcenter-Berlin-Steglitz-Zehlendorf.BCA@jobcenter-ge.de

Über die Servicehotline:
030 5555 76 7010