Auch für das Jahr 2025 plant das Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf (JC B SZ) die Einrichtung von AGH mit einer Maßnahmelaufzeit von in der Regel 6 Monaten.
Die einzurichtenden Maßnahmen bzw. Stellen sollten überwiegend in den nachfolgend aufgeführten Tätigkeitsbereichen liegen:
- Garten-und Landschaftsbau
- leichte handwerkliche Tätigkeiten
- leichte Bürotätigkeiten (ggf. in Verbindung mit Erfassungstätigkeiten)
- Unterstützung von Kleiderkammern bzw. Mediensammelstellen
- Kinder- und Jugendbetreuung
- Gesundheit, Pflege, Senioren
- Tätigkeitsfelder ohne Anforderung an ein (erweitertes) polizeiliches Führungszeugnis.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Angebote bitte ich zu berücksichtigen, dass es sich bei den zuzuweisenden Kund*innen in der Regel um langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit multiplen Vermittlungshemmnissen handelt und das JC B SZ deshalb nur Angebote im niedrigschwelligen Anforderungsbereich bedienen können wird.
Des Weiteren führt das JC B SZ keine AGH durch, bei denen eine Veröffentlichung von Materialien (z.B. Broschüren, Videos) vorgesehen ist.
Bitte reichen Sie Ihre Konzepte für das gesamte Jahr 2025 unabhängig davon ein, wann die Maßnahme in 2025 starten soll.
Bitte kennzeichnen Sie Einsatzstellen in bezirklichen Einrichtungen bzw. AGH, deren Inhalte in Kooperation mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf durchgeführt werden sollen, da das Bezirksamt bei der Auswahl dieser Maßnahmen mit einbezogen wird.
Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt unterliegen auch unterjährig Veränderungen. Um angemessen hierauf reagieren zu können, erfolgt hausintern keine AGH-Planung für das gesamte Jahr 2025, sondern eine monatsscharfe Planung.
Wenn Ihr eingereichtes AGH-Angebot durchgeführt wird, erhalten Sie in der Regel drei Monate vor Maßnahmebeginn von uns eine entsprechende Mitteilung. Wenn Ihre Maßnahme bereits im Januar 2025 starten soll, erhalten Sie mit einem leicht verkürzten Vorlauf von uns eine Rückmeldung, d. h. bis zum 30.11.2024.
Wenn über Ihr AGH-Angebot sowie dessen konkrete Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden oder Ihre Maßnahme nicht umgesetzt werden kann, werden Sie bis zum 31.12.2024 eine Zwischenmitteilung bzw. eine Absage erhalten.
Dem Jobcenter stehen begrenzte Haushaltsmittel für den Zweiten Arbeitsmarkt zur Verfügung, daher möchte ich darum bitten, dass Sie Ihre Angebote auf eine angemessene Anzahl begrenzen.
Bitte übersenden Sie Ihre Konzepte für AGH bis zum 30.08.2024 mit beigefügtem Vordruck ausschließlich per E-Mail an das Teampostfach
jobcenter-berlin-steglitz-zehlendorf.team625@jobcenter-ge.de
AGH-Konzepte, die nach dem 30.08.2024 eingehen, kann das Jobcenter nicht mehr berücksichtigen.
Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und auf Ihre Angebote.