Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren

Kooperationsplan und Schlichtungsverfahren

Die Eingliederungsvereinbarung wurde vom Kooperationsplan abgelöst. Im untenstehenden Flyer können Sie mehr darüber lesen. Darüber hinaus finden Sie in dem Informationsflyer auch Hinweise zum Schlichtungsverfahren bezüglich des Abschlusses eines Kooperationsplanes. Wenn Sie ein Schlichtungsverfahren einleiten möchten, dann melden Sie sich diesbezüglich bitte bei Ihrer zuständigen Integrationsfachkraft in der Arbeitsvermittlung, die anschließend die Schlichtungsstelle einschaltet.

Darüber hinaus erreichen Sie die Schlichtungsstelle des Jobcenters Berlin Steglitz-Zehlendorf per E-Mail oder postalisch unter:

Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf
Schlichtungsstelle für Kooperationspläne
Birkbuschstraße 10
12167 Berlin

Wichtiger Hinweis: Die Schlichtungsstelle darf nur bei der Erstellung von Kooperationsplänen weiterhelfen. Die Schlichtungsstelle hat keine Berechtigung dazu, Ihnen bei anderen Fragen und Anliegen bezüglich der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf weiterzuhelfen.

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