Bitte beachten Sie, dass ein Hinweis möglichst konkrete Angaben zu dem Vorwurf enthalten sollte. Hinweise können auch anonym abgegeben werden.
Sollten Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, beachten Sie, dass ihre Identität ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht offenbart werden darf, es sei denn, eine Weitergabe dieser Informationen ist im Kontext weiterer Ermittlungen oder nachfolgender Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren aufgrund eines Gesetzes erforderlich oder die Offenlegung wird gerichtlich angeordnet, § 53 Absatz 3 Geldwäschegesetz.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Notarinnen und Notaren dürfen wegen eines Hinweises weder arbeitsrechtlich noch strafrechtlich verantwortlich gemacht noch zum Ersatz von Schäden herangezogen werden, es sei denn der Hinweis ist vorsätzlich unwahr oder grob fahrlässig unwahr abgegeben worden, § 53 Absatz 5 Geldwäschegesetz.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Sie weder über den aktuellen Stand noch über das Ergebnis etwaiger Ermittlungen informieren können. Wegen der Verarbeitung etwaiger uns durch Ihre Anzeige bekanntgegebenen personenbezogenen Daten, weisen wir auf die unter https://www.berlin.de/gerichte/landgericht-zivil/das-gericht/datenschutz/ abrufbaren Datenschutzerklärungen hin, die wir Ihnen auf Wunsch auch schriftlich zukommen lassen.