Schiedsamt

  • Für das Schiedsverfahren ist grundsätzlich die Schiedsperson zuständig , in deren Amtsbezirk die Gegenpartei wohnt.
  • Vom Schiedsamt zu unterscheiden ist das Schiedsgericht.

Hier können Sie mittels Postleitzahl den Amtsgerichtsbezirk ermitteln. ( für die Gegenpartei)

  • Merkblatt Vertragen statt Klagen - Das Schiedsamt -

    PDF-Dokument (24.3 kB) - Stand: März 2015

  • Merkblatt Vertragen statt Klagen - Englisch -

    PDF-Dokument (173.1 kB)

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