Insolvenz

In Berlin ist das Amtsgericht Charlottenburg zentrales Insolvenzgericht

Ausnahme: Verbraucherinsolvenzverfahren, hier ist jeweils das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig.

Information zur Barrierefreiheit

Die hier angebotenen Formulare sind nur bedingt barrierefrei und werden derzeit überarbeitet.

Informationen und Merkblätter

  • Übersicht über die Insolvenzen

    PDF-Dokument (182.1 kB)

  • Merkblatt über das Verfahren zur Restschuldbefreiung

    PDF-Dokument (24.9 kB)

Vordrucke für das Regelinsolvenzverfahren

Formulare und Merkblätter zur Eröffnung eines Reglinsolvenzverfahrens finden Sie hier.

Vordrucke für das Verbraucherinsolvenzverfahren

Für Verbraucher/innen sieht das Gesetz ein besonderes Verbraucherinsolvenzverfahren vor. Hier können Sie mittels Postleitzahl das zuständige Amtsgericht für das Verbraucherinsolvenzverfahren ermitteln (Wohnsitz des Schuldners).

Nach Inkrafttreten der Verordnung zur Einführung von Vordrucken für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Reschuldbefreiungsverfahren vom 17.02.2002 (BGBl. I S, 703) am 01.03.2002 kann der Antrag nur noch unter Verwendung dieser Vordrucke gestellt werden:

Die Vordrucke für das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren können von der Internet-Seite des Bundesministeriums der Justiz heruntergeladen werden.

Antrag auf Verfahrenskostenstundung

Einen isolierten Antrag auf Verfahrenskostenstundung im Verbraucherinsolvenzverfahren finden Sie hier:

Hauptinsolvenzverfahren - (EU) 2015/848

Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren

Mitteilung Insolvenzverfahren Verwalterschreiben EuInsVO

  • Mitteilung über ein Insolvenzverfahren (Verwalterschreiben) EUInsVO

    PDF-Dokument (700.3 kB)

  • Forderungsanmeldung EuInsVO

    PDF-Dokument (940.5 kB)

Formular für die Bewerbung als Insolvenzverwalter:in und/oder Restrukturierungsbeauftragte:r beim Amtsgericht Charlottenburg – Abteilung für Insolvenz und Restrukturierung

Eine der wichtigsten Aufgaben des Insolvenzgerichts ist es, Insolvenzverwalter:innen zu bestellen (§ 27 Abs. 1 InsO). Gemäß § 56 Abs. 1 InsO muss es sich dabei um eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubiger:innen und den Schuldner:innen unabhängige natürliche Person handeln.

Da sich das Insolvenzrecht zu einer hochdifferenzierten Rechts- und Wirtschaftsmaterie entwickelt hat, erfordert die Übernahme und Durchführung von Insolvenzverwaltungen hohes fachliches Können. Die Verwalter:innen müssen deshalb eine auf diesem Gebiet qualifizierte Persönlichkeit sein, die den Erfordernissen des durchzuführenden Verfahrens gerecht werden kann und über den erforderlichen technischen Apparat und die personellen Ressourcen verfügt, um die Verwaltung sachgerecht und zuverlässig auszuführen.

Das Amtsgericht Charlottenburg aktualisiert in regelmäßigen Abständen die Liste der Insolvenzverwalter:innen und Restrukturierungsbeauftragte:n.

  • Fragenkatalog

    PDF-Dokument (270.0 kB)

  • Verfahrensordnung zur Verwalterbestellung

    PDF-Dokument (249.9 kB)