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Jedes Berliner Amtsgericht ist als Betreuungsgericht u.a. zuständig für:
- Rechtliche Betreuungen
- Unterbringung psychisch Kranker
- Abwesenheitspflegschaften
- Pflegschaften für unbekannte Beteiligte
- Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
** Ausnahme: Das Amtsgericht Schöneberg ist bei volljährigen Betreuungsbedürftigen (z.B. Einrichtung einer Betreuung) zuständig, wenn der Betroffene die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und im Ausland lebt.
Hier können Sie mittels Postleitzahl das zuständige Amtsgericht ermitteln (Aufenthalt des Betroffenen).