- Für das Schiedsverfahren ist grundsätzlich die Schiedsperson zuständig , in deren Amtsbezirk die Gegenpartei wohnt.
- Vom Schiedsamt zu unterscheiden ist das Schiedsgericht.
Hier können Sie mittels Postleitzahl den Amtsgerichtsbezirk ermitteln. ( für die Gegenpartei)