- Für fristwahrende Schriftsätze in Gerichtsverfahren verwenden Sie bitte ausschließlich einen zur elektronischen Einreichung zugelassenen Übermittlungsweg.
- Handschriftlich unterschriebene Dokumente können Sie auch per Briefpost oder Telefax übersenden.
- Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden sind seit dem 1. Januar 2022 zur Einreichung sämtlicher Schriftsätze auf elektronischem Weg verpflichtet, § 130d ZPO.
Hier gelangen Sie zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach