Terminhinweis in dem Verfahren Verg 11/22 – Sofortige Beschwerde in dem Vergabenachprüfungsverfahren nach den §§ 160 ff. GWB betreffend das sog. S-Bahn Vergabeverfahren (PM 9/2024)
Pressemitteilung vom 19.02.2024
Der Vergabesenat des Kammergerichts wird am
Freitag, den 23. Februar 2024, um 10:00 Uhr im Saal 449
im Kammergericht in der Elßholzstraße 30-33 in 10781 Berlin-Schöneberg die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 31. Oktober 2022, Aktenzeichen: VK-B1-28/21, verhandeln. Die Vergabekammer hatte mit diesem angefochtenen Beschluss den Vergabenachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückgewiesen.
Die Länder Berlin und Brandenburg haben im August 2020 Aufträge zur Lieferung, Instandhaltung und Bereitstellung von Schienenfahrzeugen und deren Betrieb für die Teilnetze Nord-Süd und Stadtbahn der Berliner S-Bahn europaweit ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren wird als sog. „Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb“ geführt. Die Antragstellerin beteiligt sich an diesem Vergabeverfahren.
Nachdem die beiden das Vergabeverfahren führenden Länder verschiedenen Beanstandungen der Antragstellerin (vergaberechtlich „Rügen“ genannt) nicht abgeholfen hatten, hat die Antragstellerin ihre Beanstandungen zunächst in einem nach § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (kurz: GWB) bei der Vergabekammer des Landes Berlin eingereichten Vergabenachprüfungsantrag vom Juni 2021 weiterverfolgt.
Mit ihrem Vergabenachprüfungsantrag wendet sich die Antragstellerin unter anderem gegen die vergleichende Wertung von Einzel-, Kombinations- und Gesamtangeboten zu den in vier Einzelaufträgen ausgeschriebenen Leistungen, aber auch gegen eine Vielzahl weiterer Ausschreibungsbedingungen und Verfahrensweisen der ausschreibenden Länder. Sie sieht sich dadurch in verschiedener Weise in ihrem Anspruch aus § 97 Abs. 6 GWB auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren verletzt. Hauptsächlich beanstandet sie eine – ihrer Auffassung nach bestehende – Benachteiligung gegenüber dem bisherigen Anbieter der ausgeschriebenen Leistungen als möglichem Konkurrenten im Vergabeverfahren.
Die Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, hat den Vergabenachprüfungsantrag der Antragstellerin mit Beschluss vom 31. Oktober 2022 zurückgewiesen.
Gegen diesen Beschluss hat die Antragstellerin sofortige Beschwerde zum Kammergericht eingelegt, über die der Vergabesenat des Kammergerichts am 23. Februar 2024 verhandeln wird. Gegenstand der Verhandlung wird die Berechtigung der von der Antragstellerin erhobenen Beanstandungen („Rügen“) sein.
Die Länder Berlin und Brandenburg haben während des laufenden Vergabenachprüfungsverfahrens das noch andauernde Vergabeverfahren weitgehend planmäßig fortgeführt, wie es in dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgesehen ist.
Ob der Vergabesenat des Kammergerichts am 23. Februar 2024 in diesem Beschwerdeverfahren eine Entscheidung fällen oder einen Verkündungstermin für einen späteren Zeitpunkt festsetzen wird und ob es sich dabei um eine abschließende, das Verfahren beendende Entscheidung handeln wird, ist offen.
Für die Presse werden Plätze in voraussichtlich genügender Zahl (im Verhältnis zu den Zuhörerplätzen) reserviert; eine Akkreditierung ist nicht erforderlich. Jedoch wird um Mitteilung per E-Mail an Dezernat7@kg.berlin.de bis zum 21. Februar 2024, 14:00 Uhr, gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter*in beabsichtigt ist.
Kammergericht: Aktenzeichen Verg 11/22
Vergabekammer des Landes Berlin: Beschluss vom 31. Oktober 2022, Aktenzeichen: VK-B1-28/21
Anne Pietzcker
Pressesprecherin der Berliner Zivilgerichte
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