Die 30. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin – Schwurgerichtskammer – hat heute den 33-jährigen Mhamed H. aus Bonn u.a. wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer befand den Angeklagten H. für schuldig, am 23. November 2021 seinen 39-jährigen Schwager in dessen Berliner Wohnung erschossen zu haben. Hintergrund der Tat war nach den Feststellungen des Gerichts ein Sorgerechtsstreit zwischen der Familie des Angeklagten und dem Getöteten. Der Angeklagte H. habe den Getöteten – Lebensgefährte seiner Schwester und Vater seiner beiden Neffen – für den frühen Tod seiner Schwester im Februar 2021 verantwortlich gemacht und habe nicht hinnehmen wollen, dass sein Schwager das Sorgerecht für die beiden Kinder seiner Schwester bekommt. Die beiden Jungs sollten nach dem Willen des Angeklagten H. stattdessen bei seiner eigenen Familie in Bonn aufwachsen.
Darüber hinaus habe der Angeklagte H. den Tod seiner Schwester rächen wollen und sich in den Besitz von Unterlagen zu dem Sorgerechtsstreit bringen wollen. Die Kammer geht daher davon aus, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen und zur Ermöglichung einer Straftat handelte. Es habe sich um eine Art der „Selbstjustiz auf Verdacht“ gehandelt, so der Vorsitzende heute in seiner mündlichen Urteilsbegründung; tatsächlich sei der Getötete gar nicht für den Tod der Schwester des Angeklagten verantwortlich gewesen.
Ein 39-jähriger Mitangeklagter, der nach den Feststellungen des Gerichts an der Tat beteiligt war, wurde wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Ihm sei nicht nachzuweisen gewesen, dass er von der Tötungsabsicht des Angeklagten H. gewusst habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.
Die Angeklagten verbleiben weiter in Untersuchungshaft.
Az.: 530 Ks 6/22
Lisa Jani
Sprecherin der Berliner Strafgerichte