Landgericht Berlin: Terminhinweis im Verfahren 15 O 264/22, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung u.a. wegen Benutzung von Fotos aus der Serie „Babylon Berlin“ (PM Nr. 18/2022)

Pressemitteilung vom 22.08.2022

Der Präsident des Kammergerichts
Elßholzstraße 30 – 33, 10781 Berlin

Die für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständige Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin wird am

Dienstag, den 30. August 2022, um 09:30 Uhr im Saal 0208 / 0209

im Dienstgebäude des Landgerichts Berlin in der Littenstraße 12-17 in 10179 Berlin-Mitte über einen Antrag der Produzentin der Serie „Babylon Berlin“ (Antragstellerin des Verfahrens) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen ein Presse-Magazin (Antragsgegnerin des Verfahrens) verhandeln.

Die Antragstellerin sieht sich durch die Verwendung von Fotos aus der Serie „Babylon Berlin“ in einem von der Antragsgegnerin veröffentlichten kommerziellen „Heft zur Serie“ sowie durch die Bezeichnung „Babylon Berlin“ auf der Titelseite dieses Heftes insbesondere in ihren Urheber- und Leistungsschutzrechten verletzt. Die Antragstellerin nimmt daher die Antragsgegnerin mit dem beim Landgericht Berlin eingegangenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auf Unterlassung in Anspruch. Die Antragsgegnerin meint hingegen, keine Rechte der Antragstellerin verletzt zu haben.

Die Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin hat die beantragte einstweilige Verfügung zunächst nicht erlassen, sondern stattdessen eine mündliche Verhandlung zur Frage des Erlasses oder Nichterlasses der beantragten einstweiligen Verfügung auf den 30. August 2022 anberaumt. Grundsätzlich ist ein Verfahren bis zu einer mündlichen Verhandlung nichtöffentlich, so dass um Verständnis dafür gebeten wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten zum Verfahren mitgeteilt werden können.

Ob die Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin bereits am 30. August 2022 in diesem Verfahren eine Entscheidung fällen oder einen Verkündungstermin für einen späteren Tag festsetzen wird, ist offen.

Es wird um Anmeldung per E-Mail an dezernat7@kg.berlin.de bis zum 26. August 2022, 12:00 Uhr, gebeten, sofern eine Teilnahme als Pressevertreter/in beabsichtigt ist. Die Zuteilung der Presseplätze erfolgt jeweils nach Anmeldeschluss. Diese Möglichkeit der Anmeldung per E-Mail richtet sich nur an Pressevertreter*innen. Platzreservierungen für die übrigen Zuschauer*innen können nicht entgegengenommen werden.

Landgericht Berlin: Aktenzeichen: 15 O 264/22

Thomas Heymann
Pressesprecher der Berliner Zivilgerichte

Bei Rückfragen: Pressestelle der Berliner Zivilgerichte
(Tel: + 49 (0)30 9015-2290)