Am heutigen Tag hat die 60. Kleine Strafkammer des Landgerichts Berlin die Urteile des Amtsgerichts Tiergarten vom 16. Oktober 2017 und 4. Dezember 2020 bestätigt und Ursula H.-W. wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Das Landgericht hatte die beiden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung miteinander verbunden. Die Kammer hat es nach dreitägiger Hauptverhandlung nunmehr ebenfalls als erwiesen angesehen, dass sich Ursula H.-W. wegen Volksverhetzung strafbar gemacht habe. In dem einen Fall habe sie am 30. Januar 2016 vor zahlreichen Zuhörern im Rahmen einer öffentlichen Vortragsveranstaltung und in dem anderen Fall in einem 2018 veröffentlichten Interview behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe.
Die Kammer kam nach Abwägung aller für und gegen die Angeklagte sprechenden Gesichtspunkte zu dem Ergebnis, dass eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr tat- und schuldangemessen sei. Die Vollstreckung der Strafe habe trotz des hohen Alters der inzwischen 93-Jährigen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können, weil sie auch in der Berufungshauptverhandlung keinerlei Einsicht oder Haltungsänderung gezeigt habe, so die Vorsitzende in ihrer mündlichen Urteilsbegründung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann mit dem Rechtsmittel der Revision angefochten werden.
Az.: 560 Ns 9/18
Christina von Bothmer
Stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte